ZitatDas wird man dann auch im normalen Fall jedem Amt und jeder Behörde erklären können a warum und b in welcher Art und Weise. Denn eine Box die für Hund, Halter und Wohnungseinrichtung ein situativer Schutz darstellt, kann nicht mit einer Zwingerhaltung gleichgestellt werden und das sieht auch ein Mensch aus dem VetAmt so.
Genau das bezweifel ich wenn "diese Erklärung" gegenüber dem VetAmt kommt.
Zwingerhaltung und Box hat nur insofern miteinander zu tun, das ein Mindesmaß an Fläche für einen Hund zugestanden werden "muss" und ich brauche nur mein Gehirn einschalten, um das umzusetzen und nicht von einer generellen Zwingerunterbringung zu sprechen, doch das ist wohl recht schwierig für einige HH. ![]()
LG Sabine