Tja Sonja, so sind die Gesetze. 
schau doch mal dazu in diese Urteile rein:
http://www.emsbachdalmis.de/html/p_gericht…nd_um_den_.html
Nur mal zwei Auszüge:
Generelle Leinenpflicht unrechtmäßig
Eine Regelung, wonach ohne Rücksicht auf Art und Größe der Hunderasse für das gesamte
Gemeindegebiet ohne zeitliche Ausnahmen ein genereller Leinenzwang besteht, ist unzulässig.
Ein Hundehalter aus Lünen muss zwei gegen ihn durch die Stadt verhängte Bußgeldbescheide in
Höhe von je 100 DM nicht bezahlen. Der Richter sprach ihn frei, weil die Bußgeldbescheide auf einer Verordnung beruhten, die weder nach Art und Größe der Hunde differenziert, noch bestimmte Zeiten
auf kenntlich gemachten öffentlichen Flächen Ausnahmen vom Leinenzwang zulässt. Dem
Leinenzwang zum Schutz der Bevölkerung ist weitgehend Vorrang einzuräumen. Durch die
Verordnung, die überhaupt keine Ausnahmen zulässt, werden die Rechte von Hundehaltern, insbesondere an einer artgerechten Tierhaltung, unangemessen eingeschränkt.
Oberlandesgericht Hamm, Az: 55s Owi 1125/00
Interessensabwägung beim Leinenzwang
Eine Rechtsverordnung, die einen Leinenzwang für Hunde ohne Rücksicht auf Art und Größe der
Hunderasse und ohne zeitliche Ausnahme für das gesamte Gebiet der erlassenden Gemeinde anord-
net, ist unverhältnismäßig und kann keine Ermächtigungsgrundlage eines Bußgeldbescheids sein.
Ein solcher Leinenzwang verstößt gegen das Übermaßverbot, zumal auch der Hundehalter ein Recht
auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, wobei auch das Interesse an artgerechter Tierhaltung zu
berücksichtigen ist.
Amtsgericht Trier, Az: 8015 Js 5859/05 37 OWi
Trotzdem bist du dann auf der sicheren Seite / Vorteil, auch in dieser Situatin, wenn deine Hunde angeleint sind. 
LG Sabine