Beiträge von Terrorfussel

    Mhm, zwischen 4 und 7 Jahre ist eine ganz schöne Spanne. :???:
    Egal, auch mit 7 Jahren ist ein Hund noch nicht alt ob mit Fell oder ohne.

    Unsere beiden Großen sind 9 und haben eine gute Figur ohne eingefallen zu wirken oder das Knochen herausstehen.

    Ich würde dir auch dringend raten das tierärztlich abklären zu lassen. ;)
    Doch wenn du das große Geschütze nennst, frage ich mich auch was du hier wissen möchtest.
    Denn wir können nicht :clairvoyance2:

    LG Sabine

    Zitat

    :) wie gross wird das Baby denn ? ist zur Zeit 52cm gross und etwas über 20kg schwer. Ist nun ca.6 Monate jung
    die Eltern waren Mischlinge und zwar sehr hochbeinige mit halblangen Fell, Richtung Barsoi nur viel bunter , der Vater



    Unsere Buffy ist auch eine Kurzhaarcollie - Schäfermixdame und sie war mit knapp 6 Monaten 54cm hoch und wog 15 Kg. Ausgewachsen war sie dann 60cm hoch und wiegt 19Kg.

    Dein Herr ist ein wenig stämmiger und so schääätze ich einfach mal auf 60- 65cm Endhöhe und ein Gewicht von 30Kg (schlank natürlich).

    Hier unsere Buffy jung:

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    LG Sabine

    Toll das Hundi bei dir ein neues Zuhause gefunden hat :gut: ...........und genau dieser Hund ist mir auch ins Auge gefallen. Eine super hübsche Fellnase! :fondof:

    Colliemix ist auch mein Gedanke. Welchen Namen hat sie?
    Viel Spaß und berichte bitte weiter. :ja:

    LG Sabine

    Tja Sonja, so sind die Gesetze. :hust:

    schau doch mal dazu in diese Urteile rein:


    http://www.emsbachdalmis.de/html/p_gericht…nd_um_den_.html

    Nur mal zwei Auszüge:

    Generelle Leinenpflicht unrechtmäßig
    Eine Regelung, wonach ohne Rücksicht auf Art und Größe der Hunderasse für das gesamte
    Gemeindegebiet ohne zeitliche Ausnahmen ein genereller Leinenzwang besteht, ist unzulässig.
    Ein Hundehalter aus Lünen muss zwei gegen ihn durch die Stadt verhängte Bußgeldbescheide in
    Höhe von je 100 DM nicht bezahlen. Der Richter sprach ihn frei, weil die Bußgeldbescheide auf einer Verordnung beruhten, die weder nach Art und Größe der Hunde differenziert, noch bestimmte Zeiten
    auf kenntlich gemachten öffentlichen Flächen Ausnahmen vom Leinenzwang zulässt. Dem
    Leinenzwang zum Schutz der Bevölkerung ist weitgehend Vorrang einzuräumen. Durch die
    Verordnung, die überhaupt keine Ausnahmen zulässt, werden die Rechte von Hundehaltern, insbesondere an einer artgerechten Tierhaltung, unangemessen eingeschränkt.
    Oberlandesgericht Hamm, Az: 55s Owi 1125/00


    Interessensabwägung beim Leinenzwang
    Eine Rechtsverordnung, die einen Leinenzwang für Hunde ohne Rücksicht auf Art und Größe der
    Hunderasse und ohne zeitliche Ausnahme für das gesamte Gebiet der erlassenden Gemeinde anord-
    net, ist unverhältnismäßig und kann keine Ermächtigungsgrundlage eines Bußgeldbescheids sein.
    Ein solcher Leinenzwang verstößt gegen das Übermaßverbot, zumal auch der Hundehalter ein Recht
    auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, wobei auch das Interesse an artgerechter Tierhaltung zu
    berücksichtigen ist.
    Amtsgericht Trier, Az: 8015 Js 5859/05 37 OWi

    Trotzdem bist du dann auf der sicheren Seite / Vorteil, auch in dieser Situatin, wenn deine Hunde angeleint sind. ;)

    LG Sabine

    Haaaaaaalt, ich habe etwas gefunden. XD

    http://www.clever-pets.de/recht-gesetz/7…m-den-hund.html

    Auszug;

    Hund beißt Hund
    Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetztliche Tierhaltung (§ 833BGB) zur Anwendung.
    Dies bedeutet im Regelfall, dass der eine Hundehalter für die Verletzung (Behandlungskosten) am
    anderen Hund aufkommen muss. War aber der eine Hund angeleint und der andere Hund nicht, so gilt
    ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes
    die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.
    Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 4500/94-39

    Da du gerade schreibst das es sogar im Park vorkommt, wo eigentlich "leinenpflicht" ist, dann bist du sowieso auf der sicheren Seite. ;)
    Bei Buffy war es leider im Auslaufgebiet und somit alle Hunde ohne Leine, doch hatte ich mehrere Zeugen ( unter anderem eine TÄ) die bezeugten das Buffy nur vorbei gelaufen ist und die Hündin sich auf sie stürzte. Zum Glück riss die HH die Hündin am Halsband weg, sonst wäre wohl unsere Buffy nicht mehr. So schnell wie das passierte konnte man gar nicht schauen / handeln. :sad2:

    Heute blocken wir alle Hunde ab die uns nicht geheuer sind und auf einen unserer Hunde zustürmen wollen. Ja, Auge sei wachsam. ;)

    LG Sabine

    Sonja, man kann die Gesetze zecks Hunde nicht verstehen, geht mir genauso. :muede:

    Als Buffy schwer zusammen gebissen wurde, obwohl sie nur an einer anderen Hündin vorbei lief und sich auch nicht gewehrt hatte - nur irre geschrien, kam die Antwort der gegnerischen Versicherung:

    "Der Hund hat eine Mitschuld weil er eben lebt", somit zahlt sie nur die Hälfte, ähnlich wie bei Autounfällen. Kannst dir bestimmt meinen Gesichtsausdruck und das Wutpfeifen aus meinem Schädel vorstellen. :explode:

    Der Hundehalter zahlte trotzdem alles, da die Hündin schon mehrmals zugebissen hatte und ich ihm "versprach" den Hund beim Vetamt zu melden. :pfeif:

    Wenn es bei dir nur 1-2 Halter sind würde ich in einer ruhigen Minute das Gespräch suchen.
    Hoffe du findest einen Weg, ansonsten die Dummen sterben eben nie aus, leider.

    LG Sabine