Hallo,
ich denke du solltest deinem Bauchgefühl folgen. 
Klar bleiben auch unsere drei Fellnasen ohne Probleme alleine und gerade am Abend wenn man ausnahmsweise eine längere Party etc. hat schlafen sie tief und fest, doch schleicht sich ab einer gewissen Zeit (bei uns ca. 6 Stunden) ein Unwohlsein ins Gemüt und dann möchte man einfach nach Hause ....... auch wenn einem die Fellnasen dann noch verpennt entgegen kommen. 
Für dein aufkommendes Problem des Bellens beim klingeln etc. rate ich dir von Anfang an, deinen Hund auf seinen Platz zu verweisen und dort abzuliegen zu lassen.
Ich würde mit Trockenübungen zu Hause beginnen.
Der Hund wird auf seinen Platz geschickt oder geführt und muss bleiben (unterstützt mit auf den Platz werfende Leckerlis). Steht er auf und verläßt den Platz, sofort zurück schicken (nicht laut werden - immer im ruhigen Ton seinen Platz einfordern - z.B. gehe in dein Korb / Decke - besser noch kurzer: Korb - Decke und dann belohnen wenn er bleibt.
Dann kann die richtige Übung losgehen. Ein Familienmitglied bleibt vor dem Haus und klingelt. Erst ein - zweimal und je nach Übungsschritt und Erfolg immer öfter.
Wenn man ruhig und konsequent ist klappt es in relativ kurzer Zeit.
Viel Spaß mit deiner süßen Fellnase 
Ich hoffe du entschuldigst das ich noch mal auf missplastik eingehe und damit außerhalb deines Themas agiere und noch mal informiere. 
Hier war schon mal das prisante Thema von Kennelhaltung.
Mich hat das sehr geärgert, da ich es für Tierquälerei halte und den Tierschutz angeschrieben hatte.
Hie noch mal den gekürzten, wichtigen Auszug der Antwort:
Der Deutsche Tierschutzbund hat mir geantwortet und ich hoffe, das es für alle deutlich geschrieben ist!
Sehr geehrte Frau xxxxxxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.08.2010.
Aus Tierschutzsicht sollten Hunde nur in Ausnahmefällen in Boxen untergebracht werden (z.B. zum Transport).
Rechtliche Grundlage für die Haltung von Hunden sind das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung ((http://www.tierschutzbund.de/fileadmin/medi…everordnung.pdf). Nach §2 des Deutschen Tierschutzgesetzes muss jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht untergebracht werden. Dies ist bei der mehrstündigen Haltung eines Hundes in einer Box sicherlich nicht der Fall.
Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag
Steffi Märke ________________________________
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LG Sabine