Beiträge von honey-bunny

    Ja im Großen und Ganzen hab ich ja auch Glück gehabt, klar.

    Mein Problem ist nur, dass ich diese Auflagen auf Grund einer haltlosen Behauptung mit Zeugen die es nicht gibt, bekommen habe. Das ist das Problem. Dass mein Hund für etwas büßen muss, was er nicht getan hat!

    Zitat

    Nein, das scheint nicht zu gehen. Ich glaube, dass steht im anderen Thread (sie will/kann mir nichts recht machen). Es kann wohl nur noch Klage eingereicht werden, innerhalb von 4 Wochen.

    Ich drücke einfach mal die Daumen, dass du noch eine Lösung findest.

    Moment, ich zitiere:


    Zitat

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Haar) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.


    Zitat

    Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

    Zitat

    Dazu sag ich jetzt einfach nix!

    Was soll ich denn dazu sagen? Meint ihr vielleicht ich lass meinen Hund überall frei laufen? Oder ich ruf meinen Hund nicht ab wenn jemand kommt? Was denkt ihr eigentlich von mir? Ich fand den Beitrag einfach nur arrogant.

    Ähm, wieso soll ich auf irgendwelche Beschimpfungen oder Dinge wie "verzichte gänzlich auf Tierhaltung" irgendwas sagen??? Da puscht man sowas doch nur hoch.

    Zitat

    Wie gesagt, geh zum Amtsgericht und versuch einen Beratungshilfeschein zu bekommen, dann kostet dich der Anwalt maximal 10,- €. Wenn du nicht besonderst gute Einkommensverhältnisse hast und einen "guten Grund" hast, dann bekommst du auch einen. Versuchen solltest du das auf jeden Fall.

    Mach ich auch. Unser Amtsgericht hat aber nur morgens offen und ich muss ja arbeiten. Also kann ich frühestens nächste Woche gehen. Und auch nur wenn ich frei bekomm.

    Moment, ich zitiere:

    Zitat

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Haar) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

    So und dann steht drunter:

    Zitat

    Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

    Ich brauch schon allein nen Anwalt um das alles zu verstehen....