Uih, ganz schön verzwickte Situation. Aber ich finde es erst mal super, das du den Hund "weggeholt" hast und ihn behalten willst. Das sollte aber immer zum besten des Hundes sein!
Wie der TS schrieb: Amtsbetreuer wegen Schulden und anderen Finanzsachen. Da bleiben die Leute geschäftsfähig, Verträge müssen nur vorher vom Betreuer geprüft werden und er muss das ok geben. Aber natürlich darf der betreute Mensch selber entscheiden, ob er einen Hund möchte oder nicht - sofern der Betreuer das finanzielle ok gibt!
Amtsbetreuung ist NICHT gleichzusetzen mit der sog. "Entmündigung"
Das "polizeiliche Führungszeugnis" bekommst du NICHT bei der Polizei, sondern bei der Behörde, bei der du auch deinen Pass beantragen kannst (in München Kreisverwaltungsreferat, weiß nicht, wie das in Berlin heißt).
In einem normalen Führungszeugnis wird NICHT aufgenommen:
-Verurteilungen bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu 3 Monaten Freiheitsstrafe, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe vorliegt
- Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern Bewährungsstrafe
Dein Jugendarrest wird also niemanden interessieren.
Mein Tip an dich:
ruf sobald als möglich deinen Betreuer an, macht einen Finanzplan und schaut ob ein Hund überhaupt tragbar ist. Zu den Finanzen fallen mir folgende Ausgaben ein:
- Hundesteuer
- Haftpflichtversicherung
- Futter
- "Ausrüstung"
- Hundeschule
- Tierarzt
Sollte es aber nicht machbar sein, dann versuche ihn über seriöse Organisationen weiterzuvermitteln. Bitte nicht wieder an irgendeinen Kumpel weiterverschachern!!
Drücke dir die Daumen!