ZitatTja, ich bin ja eigentlich immer noch so blöd, den Hund rauszuhalten.
Fragt man beim OA nach, ob etwas vorliegt, ist er doch dran oder ?Ic h lasse eben genau das den Anwalt klären.
Nein bibi, das weiss ich noch nicht
Nein, der Hund ist nicht zwingend dran. Ich frage mitlerweile bei jedem neuen Pflegling zuerst beim letzten zuständigen Ordnungsamt nach, ob irgendwas vorliegt.
Wenn der Hund keine gravierende Verletzung z.B. im Gesicht verursacht hat, hat es selten ernste Folgen - evtl. mal eine kurze Begutachtung, zu der der Hund auf dem Amt vorgestellt werden muss, selten mehr.
In manchen Städten müssen erst mehrere Beißvorfälle vorgekommen sein. Zudem habe ich die Erfahrung gemacht, dass man bei den Ämtern mit Ehrlichkeit am Weitesten kommt.
Ich würde es ihnen schildern, wie es war und auch entsprechend begründen. Eben dass der Hund verständlich gehandelt hat, aber sich die Besitzer nun aus der Affäre ziehen wollen und Du sicher gehen willst, dass der Hund nicht doch auffällig ist und ob seiner Besitzer andere gefährdet, falls Du keine Anzeige erstattest.
Wünsche dir gute Besserung!
Bedenke, dass evtl. spätere Folgen auch noch von der Versicherung gedeckt werden sollen und es deshalb jetzt gemeldet werden muss. Ich denke da an die Entfernung von Narben oder Physio.