ZitatHier ist der unglückliche Umstand, dass der Vermieter nicht frei entscheiden kann, weil es eben eine Eigentumswohnung ist. Das ist eine völlig andere Lage als in einem normalen Mehrfahmilienhaus, wo alle Einheiten einem Vermieter gehören.
Aber es ist nicht hoffnungslos, wenn der Hund vor dem Beschluß da war.
Mal ein Urteil zu so einer Geschichte.
Der Vermieter könnte den Beschluß also noch anfechten, wenn die Frist noch nicht verstrichen ist.LG
das Schnauzermädel
Ganz genau so isses!
Hier wird die ganze Zeit von Mietverträgen geredet aber es ist eine ganz andere Situation wenn man eine Eigentumswohnung anmietet. Da ist der Vermieter selber nämlich nochmal gebunden, nämlich an die Beschlüsse der Eigentümerversammlung.
Selbst wenn der Vermieter jetzt eine schriftliche Genehmigung austellen würde, wäre diese aufgrund des Beschlusses der Eigentümerversammlung nichtig.
Es gibt aber wohl die von Schnauzermädel beschriebenen Wege dagegen zu gehen. Die Frage ist, wie sinnvoll das ist. Ich als euer Vermieter würde es nicht tun, ich krieg da auch jemand ohne Hund rein und ich muss mich langfristig mit den anderen Eignern auseinandersetzen...noch wenn ihr schon lange ausgezogen seid hab ich immer noch den Zwist mit den anderen...
Ich würde auch umziehen, allerdings sagt sich das ja oft leichter als es getan ist... viele Foris hier wissen genau: Mit Hund auf Wohnungssuche ist meistens schwer und geht selten schnell. Wobei ihr es da mit dem kleinbleibenden, jungen Hund sicher noch gut getroffen habt!
Am besten gleich morgen die Zeitung nach Wohnungen durchforsten und gucken gehen... nutzt das junge Alter von eurem Hund, dann nützt es wenigstens mal was, dass Welpen alle Herzen schmelzen lassen
.