Hallo,
@ Zoraspapa
Es gibt eine Dissertation zum Thema Tele:
Die Zusammenfassung lautet:
Aufgrund der Ergebnisse dieser Studie wird der Einsatz von elektrischen Erziehungshalsbändern durch Privatpersonen wegen des damit verbunden hohen Risikos erheblicher und anhaltender Stresserscheinungen als nicht tierschutzgerecht angesehen. Für professionelle
Hundeausbilder sollte der Einsatz nur nach Nachweis ihrer theoretischen und praktischen
Qualifikation und auch dann nur für Ausnahmefälle zulässig sein.
http://elib.tiho-hannover.de/d…tions/stichnothj_2002.pdf
ZitatDas generelle Verbot halte ich - wie auch eine Reihe anderer Leute, die sich intensiv mit der Thematik befasst haben - für unangemessen. Es ist auch nur nach langen Diskussionen zustandegekommen. Für mich ist das Tierschutzgesetz entscheidend.
Ich weiß nicht, wer die Leute sind, die sich Deiner Meinung nach intensiv mit dem Thema befassen.
Die Leute, die ich für kompetent halte, die meinen dieses:
PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e.V.
Oxfordstr. 10
53111 Bonn
Tel. (02 28) 7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Margund Mrozek
Nummer 3/06
30. Januar 2006
Teletakt-Geräte: Ablehnung ohne Ausnahme
Die Bundestierärztekammer hat ihre Forderung nach einem
grundsätzlichen Verbot von Teletakt-Geräten und anderen
elektronisch gesteuerten „Erziehungshilfen“ für die Ausbildung von
Hunden bekräftigt. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit,
Ausnahmen nach Bundes- oder Landesrecht zuzulassen, aus dem
Tierschutzgesetz gestrichen werden. Diese Forderungen hat der
Verband heute u.a. an das Bundesverbraucherministerium gerichtet.
Teletakt-Gerät, Antibellsystem oder Leinenzug-Korrektor heißen die
elektronisch gesteuerten Hilfsmittel, die den schnellen Weg zum
gehorsamen Hund versprechen und allenthalben zum Kauf
angepriesen werden. Sie ermöglichen es, den Hund auch aus großer
Entfernung für „unerwünschtes Verhalten“ zur strafen, meist per
Elektroschock. Den wenigsten Hundehaltern scheint dabei klar zu
sein, dass sie mit den Geräten in Konflikt mit dem Tierschutzgesetz
geraten können.
Das Gesetz verbietet nämlich generell, einem Tier ohne vernünftigen
Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (§ 1). Speziell
gilt das Verbot, Geräte zu verwenden, die durch direkte
Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich
einschränken und dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen, Schäden
oder Leiden zufügen (§ 3 Nr. 11).
Die Bundestierärztekammer hält die Geräte insbesondere in der Hand
von Laien für hochgradig tierschutzrelevant. Aber auch einen
Personenkreis, dem ausnahmsweise eine Anwendung gestattet
werden könnte, hält der Tierärzteverband für nicht definierbar.
Klassische Methoden der Hundeerziehung sind auch für Ausbilder
ausreichend – so verbietet beispielsweise die Diensthundeschule der
Bundeswehr den Einsatz der Geräte. Nicht Gehorsam per
Knopfdruck sondern Zuwendung und Geduld sind für die
Hundesausbildung erforderlich.
Die Bundestierärztekammer hatte bereits vor zehn Jahren ein
grundsätzliches Verbot gefordert. Die entsprechende Resolution aus
dem Jahr 1996 wurde 2005 nochmals intensiv diskutiert, bekräftigt
und um die Forderung ergänzt, die Ausnahmemöglichkeiten aus § 3
des Tierschutzgesetzes zu streichen.
Die Resolution erhalten Sie auf Anfrage bei der Pressestelle, die Pressemitteilung steht für
Sie zum Download zur Verfügung unter http://www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik: BTK >>>
Pressestelle).
Grüße Christine