Beiträge von bungee

    Star,
    würdest du ggf... ich weiß, es ist viel verlangt... auch die Fotos und Bericht nich nur verlinken, sondern auch hier einstellen? :gott: :gott: :gott:
    kann auch in der Woche danach sein ;)

    Dirk,
    viel Spaß und viel Erfolg... hoffe, du fährst mit Helmkamera, damit wir vor Ort mit dabeisein können, wenn du die Bikejörer das Fürchten lehrst!!! :D


    P.S.
    Kann mal jemand den entsprechenden Veranstaltungshnweis schubsen?
    https://www.dogforum.de/ftopic118078.html

    Zitat

    Darf ich auch mal was fragen? Ich hab mir die Videos vom Drager Forst angesehen. Was würde passieren, wenn bei einem Gespann während des Rennens z. B. ein Reh den Weg kreuzt? Verlassen die Hunde den Weg und rennen dem Reh nach?


    wenn ich endlich mal dazu komme, dann schneide ich mal das Video, das ich gemacht hab bei einem Trainingslauf von Michael und stells hier ein:

    16 Hunde vorm Quad, lebensmüdes Reh von links, das quer über den Trail nach rechts in den Wald lief.

    Das Kommando kam etwas DEUTLICHER, aber die Leader sind nich rechts in den Wald geprescht, sondern hübsch links abgebogen :)

    das ist dann wirklich Leistungszucht Buddy
    .. und mit Leistung mein ich nicht irgendwelche Augenform, sondern, wie die Hunde Laufleistung haben, wie verträglich sie sind, wie gut ihre Futterverträglichkeit ist.

    Die Rennen geben immer eine gute Rückmeldung..

    soll ich dir was sagen? Wenn ich die Wahl hätte zwischen nem Hund von Rudi und einem aus ner VDH-Zucht würde ich immer nen Hund von Rudi nehmen, da weiß ich , dass ich n kerngesundes Tier krieg..

    Zitat

    Das Positive zu aller erst: In den neuen Bestimmungen wurde eindeutig klargestellt, dass die Verordnung erst dann wirksam wird, wenn mehr als 5 Hunde pro Person (Eigentümer, oder vom Eigentümer berechtigte Person) transportiert werden. Sitzen z.B.3 Personen in einem Fahrzeug, können bis zu 15 Hunde ohne den sonst nötigen Papierkram transportiert werden.

    Für den Fall, dass jedoch mehr Tiere transportiert werden, sieht die neue Verordnung vor, dass von einem zugelassenen Tierarzt die für den Transport notwendige Gesundheit unter IX. des europäischen Impfausweises bestätigt wird ( wenn möglich zeitnah zum Transport) und dass daraufhin das zuständige Amts- oder Kreisveterinat bei Vorlage der Ausweise, bzw. der entsprechenden Kopien das Formular 92/65 EI ausfüllt. (Genaugenommen Punkt II.3 – die Hunde wurden innerhalb 24 Std. vor der Versendung von einem Tierarzt untersucht und dabei für gesund befunden) Für diese Bescheinigung ist es also explizit nicht notwendig, die Hunde selbst dem Amtsveterinär vorzuführen. Darüber hinaus hat man den Belangen des Schlittenhundesports zugestanden, dass diese Bescheinigung für höchstens 4 Monate gültig ist, längstens jedoch bis Ende der Gültigkeit der Tollwutimpfung.

    Das ESDRA Sekretariat, das sich übrigens in dieser Angelegenheit extrem engagiert hat, bittet um Rückmeldung über aufgetretene Probleme, um weiter daran arbeiten zu können, diese unsägliche Vorschrift abzuschaffen.

    Jürgen Lüber


    http://www.vdsv.de/Seiten/info.html

    Rudi,
    wenn du so weitermachst,
    mach ich zusätzlich zum "Huldigungsthread" noch einen auf zu "wer bittet um Schläge?" :lol:

    Aber ich geb zu: der NEIDFAKTOR is schon gewaltig!!! ;)


    Biste in Norwegen denn auch online und kannst uns direkt vom Training mit Bildern und Berichten versorgen?