Das Positive zu aller erst: In den neuen Bestimmungen wurde eindeutig klargestellt, dass die Verordnung erst dann wirksam wird, wenn mehr als 5 Hunde pro Person (Eigentümer, oder vom Eigentümer berechtigte Person) transportiert werden. Sitzen z.B.3 Personen in einem Fahrzeug, können bis zu 15 Hunde ohne den sonst nötigen Papierkram transportiert werden.
Für den Fall, dass jedoch mehr Tiere transportiert werden, sieht die neue Verordnung vor, dass von einem zugelassenen Tierarzt die für den Transport notwendige Gesundheit unter IX. des europäischen Impfausweises bestätigt wird ( wenn möglich zeitnah zum Transport) und dass daraufhin das zuständige Amts- oder Kreisveterinat bei Vorlage der Ausweise, bzw. der entsprechenden Kopien das Formular 92/65 EI ausfüllt. (Genaugenommen Punkt II.3 – die Hunde wurden innerhalb 24 Std. vor der Versendung von einem Tierarzt untersucht und dabei für gesund befunden) Für diese Bescheinigung ist es also explizit nicht notwendig, die Hunde selbst dem Amtsveterinär vorzuführen. Darüber hinaus hat man den Belangen des Schlittenhundesports zugestanden, dass diese Bescheinigung für höchstens 4 Monate gültig ist, längstens jedoch bis Ende der Gültigkeit der Tollwutimpfung.
Das ESDRA Sekretariat, das sich übrigens in dieser Angelegenheit extrem engagiert hat, bittet um Rückmeldung über aufgetretene Probleme, um weiter daran arbeiten zu können, diese unsägliche Vorschrift abzuschaffen.
Jürgen Lüber