Ok das mache ich dann. Ist ja wirklich total kompiziert sowas. Aber auf manchen Bauernhöfen haben sie ja den klassischen Schäfer-Hof-Hund auch oft in provisorischen Zwingern untergebracht. Ich glaube das hängt auch ein bisschen von der Einöde ab, kann das sein?
Bzw. darf ein Bauer auf seinem Grund einen Zwinger für seinen Hund bauen, ohne vorher das Bauamt zu fragen?
Gibt es da noch irgendwelche Grenzen von zB "Stadtrand" bis "Einödhof" ![]()