Beiträge von Crusta

    § 7 a Straßenpapierkörbe
    Die auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen aufgestellten Abfallbehälter (Straßenpapierkörbe)
    sind für Abfälle bestimmt, die bei einzelnen Personen beim Verzehr von Lebensund
    Genußmitteln im Freien oder bei der Teilnahme am Verkehr (z. B. Fahrscheine,
    Handzettel) anfallen. Es ist unzulässig, diese Abfallbehälter zum Ablagern anderer Abfälle zu
    benutzen.

    Also in die öffentliche Behälter darf man bei uns keine Kotbeutel einwerfen.

    Habe mich erkundigt, Restmüllbehälter darf man, auch wenn es nicht die eigenen sind, benutzen.

    (Wenn ich erschossen werde, bitte keine Beileidsbekundungen) :D

    Also bei uns gibt es NULL öffentliche Abfallbehälter.


    Dann also lieber liegenlassen, um die Mülltonnen nicht zu beschmutzen? Meine Beutel sind doch zugeknotet und die paar Gramm werden weder den Müllpreis erhöhen noch erheblich Platz in einer Riesentonne wegnehmen.

    Ich habe sogar mal ein Urteil gelesen, wonach man dich nicht belangen kann, wenn du deinen Müll in fremde Tonnen gibst, eben weil sie dir nicht gehören, sondern der Stadt...Du darfst nur nicht in fremden Tonnen wühlen oder Müll daraus entfernen.

    also bei uns gibt es keine öffentlichen Mülleimer, ausser in der Geschäftsstraße, da gehe ich aber nicht mit meinem Hund zu Kacken...

    Wohin also sonst?

    Dafür gibt es eine Bürgerinitiative: Gegen den Hundkot