wollte editieren, ging aber netmehr.
Hier nen Auszug von der ADRK-Zuchtordnung (kein BC, aber immerhin VDH ^^)
ZitatAlles anzeigen§ 14 Schutzfristen von Hündinnen
1. Grundsatz
In Übereinstimmung mit den Zuchtbestimmungen des VDH dürfen Hündinnen nur
einmal im Kalenderjahr einen Wurf haben.2. Schutzfristen
1 bis 2 Welpen Wiederbelegung sofort möglich:
Sofortige Wiederbelegung ist möglich, jedoch bis zu maximal 3
Würfen in 2 Kalenderjahren. Diese Regelung ist damit eine
Ausnahme zum Grundsatz: Nur ein Wurf pro Jahr
3 bis 8 Welpen Laufendes Kalenderjahr Schutzfrist:
Die Hündin wird vor einem weiteren Wurf im laufenden Kalenderjahr
geschützt. Die Wiederbelegung ist ab dem 6. November
des Jahres möglich, in dem der Wurf gefallen ist.
ab 9 Welpen 14 Monate Schutzfrist:
Bis zur erneuten Belegung gelten vierzehn Monate Schutzfrist ab
dem ersten Belegtag des letzten Wurfes der Hündin.3. Maßgebend für Berechnung der Schutzfristen
Die bis zum 14. Lebenstag an den ADRK gemeldete Welpenzahl ist maßgebend für
die Schutzfrist der Hündin. Die Zeiten gelten von Decktag zu Decktag.
Quelle: http://www.adrk.de
also ist es legitim wenn sie einma im Jahr wirft..