Hierher hab ich es ->
ZitatAlles anzeigen(2) Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden
der folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen
Hunden vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund
nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber
Menschen oder Tieren aufweist:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier.
(3) Die Eigenschaft als Kampfhund kann im Einzelfall insbesondere bei Hunden der folgenden
Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen als den von Absatz
2 erfassten Hunden vorliegen, wenn Anhaltspunkte auf eine gesteigert Aggressivität
und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hinweisen:
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
[...]
Quelle: http://www.im.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.p…rdnung1__1_.pdf
Also haben wir im Prinzip keine Ier und IIer Liste sondern eben böhse Rassen wo es aber widerlegt werden kann. Bei allen.