Das ist echt heftig.
Dann muss man ja mind. 25 ausgebildete HSH haben. Ob das überhaupt von den Kosten, von der Arbeit usw. machbar ist.
LG
Sacco
Das ist echt heftig.
Dann muss man ja mind. 25 ausgebildete HSH haben. Ob das überhaupt von den Kosten, von der Arbeit usw. machbar ist.
LG
Sacco
Hier ist es herbstlich. Grau, stürmisch und immer wieder Regen.
LG
Sacco
Aber auch dieses Recht von der Hausverwaltung müsste irgendwo im Vertrag stehen. Und anscheinend steht es ja nicht im Vertrag.
Wir würden nie eine Eigentumswohnung oder ein Haus in einer Siedlung kaufen.
LG
Sacco
Das ist ja die Frage hier, liegt da einer vor??
LG Sabine
So wie ich das verstanden habe liegt keiner vor.
LG
Sacco
Oder aber es ist in der Gemeinschaftsordnung festgelegt, dass der Hausverwalter die Nutzung des Gemeinschaftsgartens etc. selbst regeln darf z.B., oder dieses wurde in einer früheren Eigentümerversammlung mal beschlossen.Also ohne die zugrundeliegenden Notarverträge zu kennen, kann man so etwas nicht beantworten. Die Verträge hat der Käufer einer Eigentumswohnung allerdings beim Kauf der Wohnung erhalten und kann nachlesen. Auch diese ursprüngliche Teilungserklärung.
Danke für den Hinweis.
Das man so etwas in einem Vertrag regel kann weiß ich.
Ich habe sie nur so verstanden das so etwas nicht im Vertrag steht. Ich meine jetzt nicht die Hausordnung. Dass die nochmal etwas anderes ist, ist mir klar.
Lg
Sacco
Bevor Eigentumswohnungen verkauft werden können, muss notariell eine sogenannte "Teilungserklärung" vom Eigentümer des Grundstücks (normalerweise der Bauträger, der das Haus baut) beurkundet werden. In der Teilungserklärung wird auch eine Gemeinschaftsordnung festgelegt, in der drin steht, was mit den Gemeinschaftsflächen (z.B. Grünanlagen, Gemeinschaftsgarten) gemacht werden darf von den Käufern der Wohnungen.
Und wenn man dann eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt man rechtlich einen ideellen Anteil am gesamten Grundstück, der der Größe der Wohnung im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche des Hauses entspricht. Also zum Beispiel:
Das Haus hat 10 exakt gleich große Wohnungen, dann kauft man einen 1/10-Anteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an eben der gekauften Wohnung (innerhalb der Wohnung darf man dann alleine entscheiden, was Sache ist). Für die sogenannten Gemeinschaftsflächen (also alles außerhalb der Wohnungen) gilt die Gemeinschaftsordnung.
Und diese Gemeinschaftsordnung kann nur in einer Eigentümerversammlung geändert werden. Mit welchem Mehrheitsverhältnis die Eigentümer Änderungen beschließen kann, ist wiederum in der ursprünglichen Teilungserklärung festgelegt worden.Ich hoffe das war verständlich und nicht zu viel "Fachchinesisch"
Vielen Dank. Also genauso wie ich mir das gedacht habe und weiß.
Somit kann die Hausverwaltung nicht einfach irgendwelche Verbote aussprechen. Dafür hätte es vorher eine Eigentümerversammlung geben müssen.
LG
Sacco
Kauft man bei einer Eigentumswohnung nur die Eigentumswohnung? Oder kauft man auch einen Teil von Keller, Tiefgarage, Garten usw. mit? Oder darf man den Rest nur nutzen und wem gehört der Rest dann?
Ich kenne es bis jetzt auch nur dass die Hausverwaltung nicht einfach Sachen verbieten und erlauben darf. Das es erst auf der Eigentümerversammlung beschlossen werden muss.
LG
Sacco
Heute morgen hat es geregnet. Jetzt ist es leicht bewölkt und sonnig. Es geht ein leichter Wind.
LG
Sacco
Bei uns lag/liegt immer Spielzeug rum. Und auch draußen haben wir mit ihr öfter Wurfspiele mit Impulskontrolle oder Unterordnung gemacht. Also nicht stupide einfach nur den Ball geworfen. Oder wir haben mit ihr mit der Frisbee gespielt.
LG
Sacco
Ich finde es auch immer wieder erschreckend wie schlecht die Fachberatung in solchen Läden immer ist. Ich wusste da smit dem Nassfutter ja. Hab hier nur noch mal lieber gefragt ob ich mich richtig erinner. Es ist ja doch schon ein paar Jahre her das wir einen kleinen Kater hatten.
Es gibt aber Leute die wissen es nicht und fragen deswegen das Personal, weil sie glauben das die ja Ahnung haben. Die Leute glauben natürlich das was das Personal sagt.
Letztens habe ich auch mitbekommen wie eine Mitarbeiterin zu einer Frau sagte, die nach Vogelfutter gefragt hat, das man die Vögel ja nur im Winter füttert und den Rest des Jahres die Vögel nicht füttern darf.
Ich bin dort hin und habe der Frau gesagt das sie selbstverständlich die Vögel in ihrem Garten das ganze Jahr über füttern darf und man das auch soll. Ich habe ihr die Gründe noch erklärt.
LG
Sacco