Dann würde ich ihn einfach einparken, dass er nicht mehr rauskommt und die Telefonnummer hinter die Windschutzscheibe legen, dass er anrufen kann.
Das darf man auch nicht ohne dass der Besitzer vom anderen Fahrzeug einem richtig ärger machen kann.
Darf das nur die Polizei wahrscheinlich?
Ich denke mal du meinst eine Parkkralle? Die darf das Ordnungsamt benutzen aber nur auf öffentlichen Parkplätzen unter bestimmten Regeln.
Legal kann man nur den Abschleppdienst rufen und selber bezahlen und hoffen das man das Geld wieder bkommt. Oder vorher seinen Parkplatz absperren oder mit etwas zustellen.
LG
Sacco