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Nur kurz dazu noch mal ... seit Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dürfte so was nicht mehr möglich sein. Bio-Betriebe, die ihre Schweine draußen halten wollen, müssen strenge Auflagen erfüllen wie doppelte Zäunung mit einem "Pufferstreifen" dazwischen, damit Haus- und Wildschweine auf gar keinen Fall in Kontakt kommen könnten. Da kann ich es mir nicht vorstellen, dass man mit einem Schwein durch die Landschaft spazieren darf. Dass das natürlich trotzdem gemacht wird und niemanden auffällt bzw. einfällt, dass das verboten sein könnte, steht auf einem andern Blatt. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Sicher erst seit ASP?
Ich bin mir ziemlich sicher das die doppelte Zaun Regelung plus Pufferzone auch schon 2015 bestand. Da war das doch noch gar nicht hier 'angekommen'
Da war ich auf jeden Fall auf einem Hof der versucht hat seine Schweine vernünftig zu halten und hat erzählt, wie schwer es ist Schweine im Freiland zu halten. Die Schweine hatten auch ein Gehege im Gehege im Grundstück
Nein, also in NRW nicht. Auf privaten Grundstück jeden Falls nicht. Die durften im Haus und im Garten/auf dem Grundstück rumlaufen wie sie wollten.
Die in unserer Familie hatten keinen doppelten Zaun und keine Pufferzone und das war so von den Behörden abgenommen.
Auch jetzt, nach dem Umzug, gibt es so etwas nicht und wurde von den Behörden abgenommen.
LG
Sacco