Ich habe auf der Seite von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gelesen das auch selbständige Tätigkeit im eigenen Betrieb zählen und man das mit z.B. der Tierseuchenkasse oder Tierhalterversicherung belegen kann. Ich müsste eh fragen ob das hier als eigener Betrieb gilt oder nicht usw.
Ich würde weder in dem Beruf Hufschmied noch Pferdewirt arbeiten. Dazu hätte ich die Zeit gar nicht nebenbei. Pferdewirtin könnte nur evtl paktisch sein, wenn man vielleicht doch nochmal umzieht und man evtl einen kleinen Pensionstall aufmachen möchte.
Hufschmied habe ich überlegt, weil wir evtl in ein paar Jahren ins Ausland gehen und ich dann die Pferde selber machen kann und niemanden suchen muss.
Aber wozu benötigst du denn eine Prüfung zur Pferdewirtin? Nur so oder hat die Prüfung auch irgendeinen nutzen?
Das wäre wirklich eigentlich nur so. Ob oder wie es evtl mal nützlich sein könnte sieht man dann später vielleicht irgendwann mal.
Lg
Sacco