In manchen Bundesländern muss man sogar ein Schild am Grundstück fest machen womit man auf einen Hund aufmerksam macht.
Wir haben mal in einem 2 Familienhaus gewohnt und mussten ein Schild an die Hofeinfahrt machen. Damit dann auch jeder darauf eingestellt ist das dort ein Hund rumlaufen könnte.
Wenn ein Hund einen anderen beißt muss der HH die Ta kosten zahlen. Es sei denn einer war angeleint udn der andere nicht.
Wenn der Hund einen anderen tot beißt muss der HH die evtl. Ta Kosten übernehmen, den "Schaden ( Hund)" ersetzten und noch die anderen Kosten tragen wie z.B. Einäscherung oder sonst was. So war es jedenfalls bei einer Bekannten von mir.
Der andere Hund wir dann wahrscheinlich einen Wesentest machen müssen und evtl Auflagen bekommen.
Bei der Bekannten war es allerdings der Hund von ihrer Freundin. Da haben sie es unter sich geregelt ohne die Behörden einzuschaltetn.
Sie hat dann nachgefragt, da sie sich gestritten ahebn was sie alles bezahlt bekommen muss. Dann musste die Freundin die Ta Kosten zahlen, den "Schaden ( Hund)" bezahlen und die Einäscherung zum teil.
Ein Hund darf keinen Einbrecher beißen aber nicht jeder Richter spricht dem Einbrecher Schmerzensgeld zu.
Lg
Sacco