Wir mussten damals als wir unseren Rotti in NRW angemeldet haben einen Versicherungsnachweis,
ein Polizeiliches Führungszeugnis,
die Chipnummer
Sachkundenachweis
vorlegen.
Einen Wesentest hätten wir vorlegen müssen wenn er älter gewesen wäre und/oder wir die Maul und Leinenbefreiung haben wollten.
Seit wann muss man für Listenhunde einen anderen Sachkundetest machen als beim normalen Ta? Oder nur für Anlage 1? Wir haben das 2002 gemacht da brauchte man das nicht. Ich frag nur aus interesse.
Wir wollen uns später wieder einen Rotti holen. Müssen wir dann auch noch mal den Sachkundetest machen. Da wir ja nur den von damals haben vom normalen Ta. Da brauchte man noch keinen anderen.
Sie können dir aus den 7 Monaten einen Strick drehen. Da können sie dann sagen das du unzuverlässig bist.
Ich drück dir die Daumen das du deinen Hund behalten darfst.
An deiner Stelle würde ich zusätzlich noch einen Wesenstest machen.
Lg
Sacco