Beiträge von Sacco

    Man sollte keine läufige Hündin in eine Rüden Gruppe mitbringen.
    Es kann ja aber auch passieren, dass man mit der Gruppe eine läufige Hündin trifft. Vor allem ist ja nicht jede Hündin gleichzeitg läufig.

    Das mit dem Westi. Ja klar sollte sich ein Hund nicht knurrend und bellend nähern. Aber dann rufe ich meinen Hund zurück und lasse ihn da nicht hin. Da ich ja selber nicht weiß ob der nicht meinen "Angreift".

    Ich würde auch nicht sagen das man mit einem einzelnen Hund nicht eine Gruppe überholen darf. So habe ich es jedenfalls verstanden.
    Ich fände es auch nicht toll wenn mein Hund dann blutig gebissen wird. Allerdings hätte ich meinen Hund auch bei mir und würde ihn nicht vorlaufen lassen. Vor allem wenn ich weiß, dass er bellt und knurrt und andere Hunde das als provokation verstehen können.

    Dann muss ich aber als HH schnell reagieren, dass sich die Hunde aus der Gruppe nicht auf den einen Hund stürzen. Genauso wie der HH von dem einzelnen Hund dafür sorgen muss, dass sein Hund bei ihm ist und bleibt.

    Wenn ich mit meinem Hund auf eine Gruppe von Hunden zu gehe (die vor mir laufen) und kurz davor bin zu überholen. Habe ich meinen Hund bei mir und erwarte von den anderen HH, dass sie ihre auch zu sich rufen. Es sei denn ich kenne die Hunde oder es wurde abgesprochen ( bevor die Hunde sich treffen) das es ok ist.

    Ich finde bei der Situation haben alle HH mitgewirkt. Dramatisch sehe ich das jetzt auch nicht. Es ist unglücklich gelaufen.

    Ich würde deinen Hund keinen Maulkorb ummachen. Eher würde ich ihn an der Leine lassen bzw bei unübersichtlichen Stellen, Situationen, Spaziergängern oder mit Kindern an die Leine machen.
    Einen Hundetrainer fragen ist doch auch eine gute Idee. Ich denke der wird das auch nicht so sehr dramatisch sehen.

    Vielleicht wurde er ja bei einem Ta behandelt und du bekommst so einen Namen und eine Adresse. Aber sind das nicht auch Daten, die der Ta eigentlich nicht einfach so rausgeben darf?

    Lg
    Sacco

    Wenn ich es richtig verstanden habe gibt es einen Vertrag.

    Als erstes würde ich auch einen Anwalt fragen.

    Wenn man davon ausgeht, dass der Vertrag gültig ist und keine unwirksamen Klauseln enthält, dann seit ihr ganz klar im recht. Da die ja mind. 3 mal Vertragsbrüchig geworden sind.

    Mit dem TA würde ich auch noch mal reden und fragen ob er evtl Aussagen würde, wenn es vor Gericht gehen sollte.

    Ein Beratungsschein ist so weit ich weiß aber nur für die Erstberatung. Den kann man beim Gericht bei einem Rechtspfleger beantragen.
    Wenn es vor Gericht gehen sollte muss man Prozesskostenhilfe beantragen.
    Dann muss man sein monatliches Einkommen offenlegen ( bei Beratungsschein und Prozesskostenhilfe).
    Bei der Prozesskostenhilfe wird auch geschaut wie die Gewinnchancen stehen. Wenn die Chancen zu gewinnen eher schlecht stehen bekommt man auch keine Prozesskostenhilfe.

    Lg
    Sacco

    Wir haben auch nur eine Op Versicherung für unsere kleine.

    Wir mussten die auch schon in Anspruch nehmen wegen einem Sehnenriss. Die haben problemlos die Op und die komplette Nachbehandlung (knapp 3 Monate) bezhalt.
    Eine Krankenverischerung haben wir nicht abgeschlossen. Da legen wir lieber einen bestimmten Betrag im Monat auf ein Sparbuch oder ähnliches zurück.
    Die Krankheit von unserem Rotti hat uns letztes Jahr 4000 Euro gekostet. Da hätte uns die Krankenversicherung nicht viel gebracht.

    Wer aber nicht jeden Monat was zurück legen kann sollte vielleicht darüber nachdenken beides zu machen.

    Unsere Op Versicherung zahlt zwar die Voruntersuchung nur wenn sie am selben Tag der Op ist aber dafür zahlt sie die komplette Nachbehandlung egal wie lange die dauert.
    Bei vielen anderen werden nur 10 oder 14 Tage der Nachbehandlung übernommen.

    Lg
    Sacco

    Unsere bekommt auch Terra Canis und sie verträgt es gut.
    Manche bekommen davon ja auch Blähungen aber unsere nicht.

    Sie bekommt ungefähr 2 -3 mal die Woche eine Dose. Wir füttern als Dose Terra Canis und Terra Pura. RL hat sie ganz am anfang zum probieren bekommen, da wir im FN 3 große Dosen geschenkt bekommen haben.
    Das hat sie auch gern gefressen aber nicht so super wie die anderen beiden vertragen.

    Lg
    Sacco

    Ich würde den Test machen bevor der Hund kommt.
    Wenn man durchfallen würde ( wo von ich nicht ausgehe) dann bekommst du ja auch keine erlaubnis vom OA den Hund zu halten oder?
    Oder muss man den dann so oft machen bis man ihn besteht?

    Lg
    Sacco

    Wir wollen mit ihr eigentlich nach Schottland.
    Und da muss man laut Einreisebestimmungen :

    1. Erst Markierung durch Mikrochip nach ISO-Norm. Falls der Chip dieser nicht entspricht, muss ein Lesegerät vom Tierhalter zur Verfügung gestellt werden. Erst chippen, dann impfen !
    2. Tollwutimpfung. Mindestalter des Tieres 3 Monate.
    3. Blutprobe zur Prüfung des Impferfolgs gegen Tollwut mit einer Titerhöhe**von mind. 0,5 IE. Zwischen Impfung und Blutprobe wird ein Abstand von 4 Wochen empfohlen.
    4. Mit dem Tag der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von mindestens 6 Monaten bis zur möglichen Einreise.
    5. Eine entsprechende amtliche PETS-Tollwutantikörperbescheinigung muss vom Amtstierarzt ausgestellt werden. Wird das Tier jährlich gegen Tollwut geimpft, bleibt das Zertifikat gültig, d.h. eine Wiederholung der Blutuntersuchung ist dann nicht mehr erforderlich. Eine neue PETS-Impfbescheinigung nach jeder Auffrischungsimpfung ist jedoch nötig, wenn das Tier erneut mitgenommen wird.
    6. Das Tier muss 24 - 48 h vor der Einreise gegen Bandwürmer und Zecken behandelt werden (Praziquantel und Akarizid). Dies ist durch eine PETS-Bescheinigung (offizielles Formular) vom Tierarzt zu bestätigen.
    7. Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich ist eine Erklärung zu unterzeichnen, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU / EFTA-Statten gehalten wurde.

    Bei Ankunft in England wird das Tier im Hafen erneut von einem Tierarzt untersucht. Diese Untersuchung ist mit dem Passagepreis für das Tier (ca. EUR 40,-- bis 50,--) abgegolten und zu jeder Tageszeit möglich (also auch bei Ankunft um 04:00 Uhr morgens). Aus diesem Grunde ist die Einreise von Haustieren nicht auf allen Strecken möglich - insbesondere Frachtfähren (z.B. TRANSEUROPA-FERIES Oostende-Ramsgate) bieten diesen Service nicht.

    Wir könnten sie klar in Pflege geben aber wir wollen ja mit ihr zusammen verreisen.
    Wir fahren nur ohne Hund in den Urlaub wenn es wirklich nicht anders geht. Nach Island z.B. darf man ein Tier nur nach 4 Monaten Einzelquarantäne und nur mit Extragenehmigung mitnehmen. Und Touristen und Personen mit kurzem Aufenthalt bekommen grundsätzlich keine Genehmigung.
    Vielleicht fahren wir doch wo anders hin, sonst müssen wir das auf uns nehmen.

    Lg
    Sacco

    Unsere ist mit 7 Monaten läufig geworden. Sie hat es gerade hinter sich.
    Wir sind Rüden aus dem Weg gegangen und haben von weitem gesagt das unsere läufig ist. Aber leider haben nicht alle Rüden Besitzer darauf geachtet und gehört. Die haben ihre dann trozdem zu unsere gelassen. Oder die Rüden haben sich nicht abrufen lassen und haben nicht gehört.
    Wir hatten unser auch an der SL es sei denn das Gebiet war gut überschaubar und kein Hund oder nur Hündinnen da, dann durfte sie frei laufen.
    Uns wurde gesagt so zwischen 6 und 12 Monaten ist normal.

    Es gibt auch so was wie stille Läufigkeiten, die bemerkt man nicht. Es gibt Besitzer von Hündinnen, die haben das erst nach 3 Jahren bemerkt.

    Lg
    Sacco

    Bei uns stehen auch die 3 Jahre eingetragen drin.
    Das man eine gültige Tollwutimpfung braucht weiß ich auch. Nur wußte ich nicht ob auch die 3 Jahre reichen und die Titerbestimmung.
    Es wird dann ja nach der Ankunft im Flughafen ( wir würden mit unsere kleinen nicht fliegen) oder im Hafen noch mal das Blut kontrolliert. Jedenfalls haben wir das so in den Einreisebedingungen ( auch bei Urlaub) von dem Land wo wir mit Hund hin wollten so gelesen.

    Lg
    Sacco

    Uns hat unser Ta gesagt, das HD röntgen nur in Narkose gemacht wird, da es ohne viel zu starke Schmerzen für den Hund sind.

    Er hat uns gesagt, das man bei Verdacht oder Problemen früher röntgen lassen soll. Wenn es nur aus eigenem Interesse ist, meinte er kann man auch warten bis man irgendwas anderes machen lassen muss unter Narkose.

    Wenn mir ein Ta so einen Verdacht sagt würde ich meinen Hund röntgen lassen.

    Lg
    Sacco

    Ich habe da auch noch eine Frage zur Tollwut Impfung.

    Wir haben den Impfstoff den man nur alle 3 Jahre nach impfen muss. Wobei die Leute da auch drüber diskutieren, dass der Impfstoff länger reicht.

    Jedenfalls verlangen manchen Länder ( wenn man ins Ausland möchte) eine jährliche Impfung plus eine Titerbestimmung. Nur wir haben dann ja keine jährliche Impfung sondern nur alle 3 Jahre. Reicht die dann trozdem mit der Titerbestimmung? Oder muss man dann in dem Jahr, wo man ins Ausland will, noch mal Tollwut impfen?

    Lg
    Sacco