Beiträge von Sacco

    Ich kann nur das sagen was mehrere Polizisten verschiedenen Leuten gesagt haben. Uns wurde das damals, vor vielen vielen Jahren, von Polizisten so gesagt/beigebracht. Ich hab es selber noch nicht nachgelesen.

    Natürlich darf man keinen anfahren oder umfahren, das habe ich auch geschrieben. Und wenn auf der hälfte der Straße ist, soll man auch weiter gehen. Das habe ich auch geschrieben. Nur wenn man gerade erst auf der Straße ist oder z.B. nur 1/4 der Straße überquert hat, soll man angeblich zurück gehen. Als Begründung wurde uns damals gesagt dass das zurückgehen schneller geht als rüber zugehen.

    LG
    Sacco

    Wo das steht weiß ich nicht. Uns wurde es damals so von der Polizei beigebracht. Jahre später wurden Freunde von der Polizei auch darauf hingewiesen als sie bei Rot noch nicht bei der hälfte waren und weitergegangen sind. Eine Freundin mit ihrem Kind wurde in einer anderen Stadt auch mal darüber belehrt.

    Normalerweise sind die Ampel schon so lange grün das auch ältere oder gehbehinderte Menschen bis zur hälte oder etwas mehr kommen, wenn man schon an der Ampel steht. Bei breiteren Straßen gibt es ja einen " Zwischenstopp".

    LG
    Sacco

    Es wurde gesagt , dass die Fußgängerampel einen kurze grün Phase hat. Es kann also sein dass die Autofahrerin nicht über eine rote Ampel gefahren ist und ihre Ampel schon grün war. Natürlich darf man trotzdem niemanden an oder überfahren und muss anhalten.
    Als Fußgänger muss man, wenn die Ampel beim überqueren der Straße rot wird und man selber noch nicht die hälfte oder mehr der Straße überquert hat, wieder zurück gehen.

    Du hast das Nummerschild und darüber kannst du auch die Adresse von dem Fahrzeughalter rausbekommen. Du muss einfach bei der Zulassungsstelle oder der Polizei den Fall schilder und die geben dir dann die Adresse. Sollte es nicht ihr Name sein und ihre Adresse wird dir der Fahrzeughalter bestimmt die Adresse geben bevor er da noch reingezogen wird.

    LG
    Sacco


    Der Entlebucher stand tatsächlich mal drauf, gefällt meinem Mann nur optisch nicht, weswegen er gestrichen wurde. KA warum. Den werde ich auf jeden Fall noch mal ansprechen.

    Ich finde der Entlebucher passt nicht zu den Vorgaben. Der Entlebucher ist bellfreudig, laut, wacht und meldet. Er hütet bzw treibt. Für den Zugsport ist er auch nicht so geeignet.

    LG
    Sacco

    Gestern Abend gab's bei uns in Dorf einen nervigen Zwischenfall, aus dem sich für mich eine Frage ergibt.
    Zwischenfall: Mann und Hund auf der Abendrunde. Plötzlich stürmt ein nicht ganz kniehoher Hund kläffend auf die beiden zu, versucht dexter (Hund, genauer typisch ich - liebe- andere- Hunde - labbi) in den Hintern zu beißen. Mann blockt und hat Mühe, eigenen Hund zurück zu halten, weil dem der Geduldsfaden platzt. Er schubst jedenfalls den kleinen weg, der ihn daraufhin in die Hand beißt.

    Frage: Was wäre, wenn mein Hund sich nicht zurückhalten lässt und dem Kurzen zeigt, was er davon hält? Es vll Verletzungen gibt? Wessen Haftpflicht muss zahlen? Unser Hund war übrigens an einer 2 m Leine.

    Es ist egal ob dein Hund an der Leine ist oder nicht, wenn er einen anderen Hund verletzt musst du bzw deine Versicherung bezahlen. Unter umständen kann der andere HH eine Teilschuld bekommen oder es wird 50:50 gemacht.

    LG
    Sacco

    Es geht doch gar nicht darum welche Rasse freilaufen darf und welche nicht.

    Die Leute, die sich das ganze Jahr nicht darum kümmern was ihr Hund macht, die halten sich auch nicht an den Leinenzwang in der BuS. In anderen Bundesländern geht es auch ohne Leinenzwang.

    Schilder würden genauso viel bringen wie ein Gesetz. Wer sich an das Schild nicht hält wird bestraft. Die Leute, die sich nicht drum kümmern was ihr Hund macht, die halten sich weder an ein Gesetz noch an ein Schild. Bestraft wird in dem Beispiel beides egal ob Gesetz oder Schild. Und in beiden Fällen, egal ob Gesetz oder Schild, würde der Hund jagen, aufstöbern, stören usw.
    Ich wäre auch dafür dass die Schilder für alle, die sich dort aufhalten/bewegen, gelten und nicht nur für HH.

    Das Wegegebot/Schilder würde etwas für die rücksichtsvollen HH bringen, die eh auf ihre Hunde achten. Wie man schon festgestellt hat würde sich ein rücksichtsloser HH weder an das Gesetz noch an Wegegebote/Schilder halten. Also kann man auch Wegegebote und Schilder nehmen. Ob der rücksichtslose HH nicht an das Gesetz oder an das Wegegebot/die Schilder hält ist egal.

    LG
    Sacco