Also ich als Hauseigentümer und Vermieterin würde bei einem solchen Ausmaß an Tierhaltung aber auch einschreiten.
Auf einer solche kleinen Wohnung mit so vielen Tieren auf engem Raum finde ich (selbst Hundebesitzer) nicht gut.
Die neue Hausverwaltung hat das Recht eine Reduzierung der Tiere zu verlangen.
Wenn eine neue Hausverwaltung in Kraft tritt und man nicht gegen den alten Mietvertrag wiederspricht,sondern ihn einfach übernimmt,muß man sich auch an die Regeln halten.
Und ja,die Hausverwaltung hat das Recht dem einen seinen Hund zu erlauben und dem anderen die Hundehaltung zu verbieten.
Das heißt für dich,entweder Mäuse arg reduzieren,und hoffen das du dadurch Hund und Katz behalten kannst (oder Mäuse und Katz komplett weg,dann wirds mit dem Hund auch einfacher-also in behalten zu können) oder eine neue Wohnung.
Gewohnheitsrecht zählt erst nach 5Jahren