Jein, ist immer noch Richterentscheidung.
Beim nicht eingetragenen Wegerecht ist es richtig, sofern eine andere Möglichkeit besteht um zum Haus zu kommen (zu fuß, mit dem KFZ muss es nicht möglich sein, sofern Parkmöglichkeit in der Nähe auf der öffentlichen Straße besteht) kann nicht auf Notwegerecht gepocht werden und entsprechend gibt's da kein Gewohnheitsrecht.
Wenn das Grundstück aber nun seit Generationen so genutzt wird, das in all den Generationen geduldet wurde und der Nutzung nicht widersprochen wurde, dann ist das Richterentscheidung ob Gewohnheitsrecht möglich ist oder nicht.
Optimal mit den Bauern vorab einigen, wenn das nicht möglich ist würde ich zum Beratungsgespräch beim Anwalt raten - solltest du was an der Nutzung ändern wollen.