Beiträge von MrToretto

    Zitat

    Hallo,

    also ich seh die ganze Sache ein bißchen anders. Mal vorrausgesetzt Deine Schilderung stimmt zu 100 % - dann hat ja immerhin der Prof. Dich bedroht, Du bist nen Schritt zurück gewichen, Dein Freund ist einen Schritt zwischen Dich und den Prof. Und dann hat der Prof. Deinen Freund tätlich angegriffen, Dein Freund hat also nur zunächst Nothilfe (für Dich) und dann in Notwehr gehandelt.
    Und Du bist selbstverständlich ne neutrale Zeugin - Du dürftest ja vor Gericht nicht lügen, auch nicht für Deinen Freund.

    Bei dieser Sachlage ist es auch vollkommen unerheblich ob es tatsächlich dort nen Hundehaufen gab oder nicht. Das wär nur ne Ordnungswidrigkeit - das andere, leichte Körperverletzung - ist ne Straftat.

    Wäre ich an Deiner Stelle würde ich mir sofort nen Anwalt nehmen. Ggf. rät der ja auch noch zu ner Anzeige durch Dich.
    Jedenfalls kanns nicht sein das der Prof. meint er könne Selbstjustiz ausüben und dann noch alles im Sand verläuft.

    Ebenso sehe ich das auch. Da ihr nicht verheiratet seid bist du als ganz normale Zeugin zugelassen und kannst die Lage schildern.
    Geht zum Anwalt, lasst euch gut beraten. Eventuell ist die Idee mit der 2. Anzeige durch dich und das gegenseitige bezeugen auch keine schlechte Idee. Solchen Idioten muss man mal ihre Grenzen aufzeigen. Etwas Schmerzensgeld sollte da schon drin sein.
    Viel Glück

    Hallo,
    alles diskutieren hin oder her bringt nichts. Ob Allergie oder nicht, ist dabei auch völlig irrelevant.
    Der Vermieter hat das letzte Wort. Wie versch. Gerichte entschieden haben, darf die Tierhaltung nicht von vorn herein untersagt werden, allerdings kann Sie eingeschränkt und unter bestimmten zu begründenden Umständen auch verboten werden.
    Wenn also die Vermieterin sagt sie möchte da keinen Hund, oder nur einen Kleinen, dann ist das leider so.
    Du darfst dann natürlich weiterhin zu Besuch mit deinem Hund kommen, allerdings gilt dann, das Besuch kein dauerhafter Zustand ist, sprich 2-3 Tage. Ich persönlich habe da auch eine andere Meinung zu, aber so sieht es nach dem Mietrecht leider für dich aus.

    LG, Christian

    Hallo,
    also ich kann nur sagen, dass Galgos eine ganz eigene Magie besitzen.
    Dieser Hunde sind einfach speziell.
    Ein Mitbewohner in meiner Studenten WG hatte einen Galgo Espanol und ich werde diesen Spinner nie vergessen. Oft hatte ich das Gefühl, der Hund ist mehr Mensch als Hund. In der Wohnung absolut ruhig, lieb, jedem und allem wohlgesonnen und draußen ein Kraftpaket vor dem Herrn.
    Außerdem war es der schlauste Hund, den ich je gesehen habe. Ich könnte hunderte Geschichten zum staunen erzählen (Kühlschrank geöffnet und wieder geschlossen; Wurst aus Marmeladenglas geholt durch rollen etc)
    Auf der anderen Seite hatte er auch oft seinen eigenen Kopf. Trotz dessen das wir 4 mal am Tag mit ihm raus sind und ihn gefordert haben, war keine Couch vor ihm sicher. Auch Vorhänge waren nie seine Freunde.

    Aber ich denke wenn du dich darauf einläßt, wird dir dieser Hund soviel geben, da will man gar keine Couch mehr. So ein Klappsessel hat auch seinen Charme :lachtot:
    Nein im Ernst, diese Hunde sind einfach etwas Besonderes und wenn man die Zeit und die Ausdauer dafür hat immer zu.

    Hier noch 2 Bilder von unserem Eddi:

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    Eddi sitzend, meine Hüfthöhe sind 1,08m :)

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