Hm Iris, ich finde die Fragen gar nicht so unberechtigt.
Den einen Hund aus schlechten Verhältnissen holen, der sonst beschlagnahmt worden wäre, kann unter Umständen schon wieder als öffentliches Interesse gelten, wenn dieses nachgewiesen kann, das diese Vernachlässigung wirklich stattgefunden hat.
Also Attest vom TA würde ich zur Antragsbegründung nun noch hinzufügen und du hast doch eine Adresse von dieser Frau - oder nicht? Sage doch einfach mal den Ort, vielleicht gibt es einen aus dem Forum, der mal schauen kann. Frage beim zuständigen TS nach, ob die Person bekannt ist.
Von daher desto genauer man über die Vorgeschichte man weiß und desto mehr Verbündete man finden kann, desto einfacher kann es werden, diesen Hund dort zu behalten, wo er ist.
Ansonsten kann es leider tatsächlich dazu kommen, das der Hund aus Mangel eines Interesses ins Tierheim muss. Denn keine Privatperson kann den Hund ohne weiteres so übernehmen, eben wegen des berechtigten Interesses.