Naja sie wird zum Veterinäramt geladen... glaube nicht dass wir einen aussuchen können.
Nochmal:
Ein anerkannter Wesenstest wird ausschließlich von einem sachverständigen, staatlich bestellten Gutachter durchgeführt. Den Gutachter könnt ihr euch aussuchen. Ihr wählt, ihr bestellt, ihr zahlt! Es muss sich jedoch um einen öffentlich bestellten Gutachter handeln.
Von einem - entschuldige den Ausdruck - Sesselpupser vom Vetamt würde ich das Wesen des Hundes nicht überprüfen lassen. Ich habe da eine einmalige und nicht besonders positive Erfahrung gemacht. Der Amtsvet, der sich einen Überblick verschaffen wollte, ob die beiden gefragten Hunde zum Wesenstest müssen (beides keine Listenhunde in Bayern, es handelte sich um eine Kangalhündin und einen Dobermannrüden), hatte Angst vor Hunden und hat sich zudem fahrlässig verhalten. Das Endresultat war, dass er vom Dobermann gebissen wurde... Der Hund war zweifelsfrei nicht wesensfest, aber diesen Biss an diesem Tag hätte es nicht gebraucht.
Wenn ihr nicht besteht, habt ihr Auflagen zu erfüllen, zum Beispiel Leinen- oder Maulkorbzwang oder auch beides. Das hängt von der Einschätzung ab, zu der der Gutachter kommt.
Wenn du Sorge hast, dass dein Hund den Wesenstest nicht besteht, dann suche dir einen guten Hundetrainer und arbeite bis zum Wesenstest am Verhalten (Leinenpöblerei) des Hundes - unabhängig davon, wie alles andere weitergeht, schadet das ohnehin nicht.