Zitat
Kann mir mal jemand hier Links reinstellen (aus seriöser Quelle!!) die auch einen Juristen überzeugen, dass es in Dänemark ein Problem bei der Gewaltenteilung gibt? (O-Ton: sowas gibt es in einem europäischen Land nicht)
Hab meiner Schwester von ein paar Fällen erzählt und sie glaubt es mir nicht.
Also falls jemand das gerade griffbereit hat halt, ich hab keine Ahnung was mein Schwesterherz überzeugen könnte.
Ich habe jetzt keinen Link parat, aber vielleicht eine Mini-Erklärung.
Ich würde nicht so weit gehen, zu behaupten, dass DK generell ein Problem mit der Gewaltenteilung hätte. In der ganz überwältigenden Rechtspraxis haben die Dänen damit KEIN Problem.
Das Hundegesetz ist da ein wenig ein Sonderfall. Zum einen: die Polizei ist dem Justizministerium zugeordnet. Das ist für uns gewöhnungsbedürftig.
Will man gegen einen Beschluss der örtlichen Polizei vorgehen, dann muss man sich an die Nationale Polizei (Rigspolitiet) wenden. Dort wird geprüft und bei Verfahrensmängeln/Zweifeln an die örtliche Polizei zur Nachbearbeitung zurückgegeben. Das ist -na ja, wie soll ich sagen, so etwas wie Verwaltungsgericht in light.
Lupenrein getrennt ist es nicht. Denn der Gang zur gerichtlichen Instanz ist im Bezug auf das Hundegesetz nicht möglich. Es prüft also kein Richter, sondern ein Jurist der hohen Polizeibehörde. Es ist definitiv ein Problem - und natürlich immer ein wenig die Gefahr "Eine Krähe..."
Aber es ist auch nicht so, dass Kalle in Amtsstube 1 entscheidet, und Pelle in Amtsstube nebenan meint "ist ok, Kalle...." 