Hallo!
Mich bewegt seit längerem eine Frage:
Henry ist ein Weißer Schweizer Schäferhund, 65cm SH, 36 kg schwer (naja, im Moment nicht mehr, aber das ist ein anderes Thema)
Also kein Soka und wir leben in Schleswig-Holstein, also betrifft uns auch nicht die 20/40 Regelung.
Fein.
Wie ist das nun aber, wenn ich mit Henry in ein anderes Bundesland fahre und dort mit ihm Gassi gehe?
Listenhund ist er nirgendwo, 20/40 trifft dann aber zu.
Muss ich, um mit ihm dort Gassi gehen zu dürfen (also hochoffiziell) einen Hundeführeschein haben?
Ich rede jetzt nicht mal von ableinen, die Leine lass ich an unbekannten Orten eh immer dran.
Wie ist das?
Und auch Maulkorb etc.... gilt da dann immer die Regelung des Bundeslandes, in dem man sich gerade befindet, oder die desjenigen, wo man beheimatet und gemeldet ist?