Beiträge von puckishGirl

    Hier mal noch ein paar Urteile zu Hund und Katze

    Auch wenn ein Vermieter nicht die nach dem Mietvertrag vorgesehene Einwilligung erteilt hat, kann er von einem Mieter, der seit fünf Jahren unbeanstandet zwei Katzen in seiner Wohnung hält, nicht die Entfernung der Tiere verlangen, es sei denn er oder die Mitmieter würden in unzumutbarer Weise durch die Tierhaltung belästigt, meinten u.a. das AG Aachen, AZ: 81 C 459/91, das AG Hamburg, AZ: 40b C 1736/90 und das AG Düsseldorf, AZ: 29 C 36/87.

    Mangels abweichender Vereinbarungen im Mietvertrag, ist die Haltung üblicher Hunde und Katzen als zum typischen Wohngebrauch gehörig anzusehen. Dies gilt nicht nur für Eigentums- sondern auch für Mietwohnungen, verkündeten das AG Offenbach, AZ: 34 C 705/85 und das AG Dortmund, AZ: 119 C 110/89.

    Daher ist ein pauschales Verbot der Haustierhaltung unzulässig, insbesondere, wenn bereits einzelne Mieter mit stiller Duldung oder gar Billigung des Vermieters Hunde und Katzen halten (AG Bonn, AZ: 6 C 101/87).
    Geht es um die Erlaubnis der Hundehaltung, muss der Vermieter alle Mieter gleich behandeln, er kann nach AG Leonberg, AZ: 5 C 836/96, (bei jeweils gleichen Voraussetzungen) nicht einem Mieter verbieten, einen Hund in der Wohnung zu halten, wenn er dies bei anderen Mietern zulässt.

    Gleiche Voraussetzungen bei der Hundehaltung wären wohl hier: Wohnungsgröße, Hunderasse

    @ fujitsu
    pick und nimm Dir doch nicht nur die neg. Aussagen zu Herzen. Eigentlich verstehen Dich doch mehr user als nicht.
    Ich hätte auch gerne einen dritten Hund, und würde mich für diesen Wunsch auch nicht rechtfertigen.
    Und warum nicht traurig sein, wenn das nahe Umfeld so verständnislos bzw. verletzend reagiert

    Zitat

    Hast Du echt 5 Glasaquarien á 100x50x50 (das ist das Mindestmaß für 2 Mäuse) im Flur stehen?

    Bei 40 +/- Mäusen kommt man mit 5Terra´s aber nicht hin.

    Hab´mal ein bißchen geg**gelt. Haltung in "normalem" Umfang und keine Zucht sind erst einmal die genehmigungsfreien Rahmenbedingungen für die Kleintierhaltung. Egal wie man jetzt "normal" auslegt, diese Menge an Mäusen + Zucht geht wohl nicht mehr durch die genehmigungsfreie Haltung.
    Hund etc. da wird wohl wirklich nur Anwalt oder MSB helfen können. ich würde zwar sagen, selbst ohne schriftl. Erlaubnis kann man von einer Duldung ausgehen...aber verlassen würde ich mich nicht drauf

    Zitat


    Iwie kam ich bei der Pubertät meiner Kids mit 4 Monaten nicht hin....

    Die dauerte doch etwas länger... D.h., bei meinem Sohn, süsse 17 fast 18, dauert sie noch an...

    Birgit

    DAS wollte ich nicht lesen - habe so auf 4Monate gehofft :lachtot:
    mein Goldstück wird demnächst 13 - und der Lieblingsspruch ist: stress doch nicht so


    Da war Leo echt einfach, er ist jetzt ~2,5 und die letzte Phase liegt immerhin schon zwei Wochen zurück. "Frauchen? kenn ich nicht - und tschüss"

    Es gibt drei Varianten

    1. es wurde bereits ein Beschluss über Haustiere in der Anlage gefasst, dieser sollte dann dem Verwalter bekannt sein.

    2. es wurde noch kein Beschluss gefasst, dann kann Deine Vermieterin den Hund genehmigen. Die Gemeinschaft kann dann nur für ZUKÜNFTIGE Haustiere einen Beschluss fassen

    3. generell ist Haustier/Hundehaltung erlaubt in der Anlage per Beschluss, trotzdem kann die Vermieterin Dir für ihr Eigentum die Erlaubnis verweigern.

    hatte bis vor einem Jahr eine Eigentumswhg., und der verwalter wollte mir den Zweithund verbieten :lachtot: habe ihn dann darauf hingewiesen, dass er mir nichts verbieten kann, da ich ihn gar nicht um Erlaubnis fragen muss. Zu der Zeit gab es nämlich keinerlei Beschlüsse über Haustierhaltung jeglicher Art. Jetzt haben sie zwar ihre Beschlüsse *lach* aber ich habe die Wohnung verkauft