Ich bin kein RA und will mich deshalb auch weder streiten noch etwas in Frage stellen.
Aber so wie ich es verstanden habe, geht ein Hund erst nach Ablauf der Frist in Eigentum des TH über, also kann das TH nur danach einen Vertrag schließen. Und der Finder hat Anspruch bevor das TH Eigentümer am Hund wird
Beiträge von puckishGirl
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Ich glaube/meine (Angabe ohne Gewähr)sie könnten Dir auch Amy auch sofort/früher zurückgeben, Du bist dann aber verpflichtet sie 6Monate lang dem Eigentümer auszuhändigen sofern er sich meldet.
Das TH-Berlin vermittelt nach 5Tagen, man muss aber unterschreiben, dass man die Rückgabe innerhalb der 6-Monate-Frist akzeptiert -
Ob Amy ein Fundtier ist muss sicher noch geklärt werden
evtl. ist auch Tierschutzgesetz relevant wg. der Aussetzung und sie gehört noch dem Eigentümerhier:
http://www.tierrecht-aktuell.d…:das-tier-im-bgb&Itemid=8kann man die Unterschiede nachlesen und wenn sie nach 6Mon noch im TH ist, geht sie an den Finder über
Zitat aus o.g. Stelle:
Nach Ablauf der Frist gilt dann das Tier als herrenlos und der Finder erwirbt das Eigentum, wenn er nicht auf dieses Recht verzichtet hat (dann geht das Fundtier nach Ablauf der sechs Monate in das Eigentum der Gemeinde über).
Und dass Tina Anspruch angemeldet hat sollte sie schriftlich festhalten lassen. Da steht nicht, dass der Finder volljährig sein muss -
stimmt nicht, Berlin hat keinen generellen Leinenzwang
http://www.stadthunde.com/berl…setz-hundeverordnung.html
Auf öffentlichen Strassen sofern keine Fußgängerzone, keine Menschenansammlungen ... darf der Hund ohne Leine gehen.
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Hier mal ein link
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/index.htmldort sind auch die Vorschriften zur Zwingerhaltung gelistet
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Zitat
Wer weiß.
Ich kenn nicht viele, die für 200g Futter 4 euro locker machenAber lecker hört sich das an
So etwas koche ich nicht mal für mich - zum Erwärmen im 2-Kammer.....
ob ich MIR das mal bestelle -
Lissy wurde damals auch von Pilzsammlern gefunden. Zufällig, da ebenfalls recht unzugänglich im Wald angebunden. Sie muss da aber schon länger gesessen haben.
Die Leute haben sie dann ins TH gebracht.
Aussetzen ist unabhängig von Alter, Rasse ... -
Hallo Bibi - keine Ahnung. Ich prüfe mehrmals täglich meine emails, aber keine Antwort bisher
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Fand es auch erschreckend was dort gesendet wurde.
Unabhängig davon, dass Sachen nachgestellt wurden....
mir kann keiner erzählen, es wäre niemandem aufgefallenWENN es so gestunken hat, dann müsste doch auch die alte Dame gerochen haben. Spätestens beim Einkauf hätte es am "Geruch" auffallen müssen, dass da jemand völlig entkräftet ist und verwahrlost. Und sie hat ja wohl eher ländlich gewohnt, wo es eher auffällt als in einer Großstadt
Lebensmittel, Getränke, Hundefutter....wie kam das alles ins Haus? Ich denke nicht, dass sie per Internet die Sachen ins Haus liefern ließ.
Alles äußerst merkwürdig -
Ist zwar völlig OT, aber ich habe mit meiner Versicherung telefoniert:
es gibt KEINE Altersbeschränkung - ABER
das Kind muss körperlich und "geistig" in der Lage sein, den/einen Hund zu führen.
Im Einzelfall wird es vielleicht bei der Beurteilung der Reife zum Streit kommen - eine Rechtsgrundlage gibt es nicht