Zitat
(3) Hunde dürfen außerhalb eines eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt sein. Wereinen Hund außerhalb eines eingefriedeten Besitztums führt, muss die Gewähr dafür bieten,dass Menschen, Tiere oder Sachen durch den Hund nicht gefährdet werden.#
Berliner Hundegesetz - Berlin.de
Die noch gültige Berliner Hundehalterverordnung sagt das aus. Es wird nur von "Gefährdung" geschrieben. Belästigung ist auch ein sehr weit gehender Begriff. Bekanntlich gibt es Menschen, die fühlen sich alleine schon durch den Anblick eines Hundes belästigt.
Dort, wo ein Hund ohne Leine laufen darf, unter Kontrolle des Hundehalters steht, kann niemand ein Anleinen verlangen.
Man kann nur den anderen Hundehalter bitten, seinen Hund nicht zum eigenen zu lassen. Ein geschriebenes oder ungeschriebenes Gesetz gibt es nicht.