33 Grad in Berlin, die Küche bleibt kalt.
Es gibt Schweizer Wurstsalat und Brötchen.
33 Grad in Berlin, die Küche bleibt kalt.
Es gibt Schweizer Wurstsalat und Brötchen.
Ich bin froh, dass der Hund von amtlicher Stelle und nicht vom DF-Tribunal bewertet werden soll.
Ich auch.
Und mir gefällt es auch gar nicht, daß die HH hier als unfähig, verantwortungslos und mit unterschwellig - wahrscheinlich zu alt - dargestellt wird.
Was geschehen ist, ist tragisch, für alle Beteiligten, bloß man sollte die Konsequenzen annehmen und sich um mehr Sorgfalt im Umgang mit dem Hund bemühen. Wegnahme oder gar Einschläferung droht einem Hund bei einem einmaligen Vorfall in unserem Land nicht. Mit Maulkorb und Leine könnte ich, müßte mein Hund dann eben außerhalb des Grundstückes, leben lernen.
Nur zwei Beispiele aus dem "Nervende Hundehalter Thread" in denen HH von anderen "Hund an die Leine" einfordern.
Und das geht in diesem Thread eigentlich immer nur darum.
ZitatMich nerven Hundehalter, die mit ihren unverträglichen Hunden stark frequentierte Orte aufsuchen und ihre Hunde dort frei und ohne Halsband/Geschirr laufen lassen.
Macht ja nichts, wenn der Hund andere in klarer Beschädigungsabsicht attackiert - so lange er selber der Größere ist.
ZitatIch gehen durch eine Siedlung mit netten Häuschen samt Vorgarten. Die Gärten sind nicht eingezäunt sondern nur mit einer leichte Hecke umrandet. Aus einem dieser Häuschen kam ein Mann samt Hund. Den Hund habe ich Anfangs nicht gesehen ich konnte mir nur denken das dort einer kommt weil er mit jemanden gesprochen hat. Ich geh also vorbei und bekomme mit das in deren Vorgarten jetzt ein Foxterrier ist. Ohne Leine. Dieser sieht uns und stürmt kläffend (mit Bürste den ganzen Rücken entlang) auf mich und Spike zu. Der Besitzer konnte sie nicht zurückrufen also habe ich einmal aufgestampft und gebrüllt "hau ab". Hat nicht funktioniert aber sie ist wenigstens nicht näher gekommen. Besitzer sammelt die Hündin ein und schnauzt mich an das ich seinen Hund gefälligst nicht anzubrüllen habe. Ich habe ihn nur darauf hingewiesen das der Hund an die Leine gehört oder das Herrchen vorher mal schauen solle ob nicht gerade ein anderer Hund kommt er währe nämlich nicht alleine auf der Welt.
Aber, wenn Leinenzwang vom Amt angeordnet wird, ist er plötzlich der "arme Hund" ![]()
Ich finds genauso schlimm, den Hund Mäuse jagen zu lassen. Lebewesen ist Lebewesen
Ich bin auch so ein Weichei.
Zum Glück jagen meine Hunde gar nicht, noch nicht mal die Terrier taten/tun es. Die ekeln sich vor Mäusen, niesen und gehen weg.
Leid tat mir jedes Mäuschen, daß von meinen Katzen gemordet wurde, aber auch der eine oder andere Baby-Koi, den sie aus meinem Teich angelten. Besonders traurig war ich über die beiden 60 cm Koi, die mir der Waschbär fraß. Aber es war November und er hatte Hunger....
Ist OT aber ich schreib´s trotzdem ![]()
Auch das kann man nicht pauschal sagen. Wenn das Kaninchen jemandem gehörte kann das auch wieder anders aussehen. Wenn hier ein fremder Hund in meinen Stall einbricht und meine Kaninchen tötet würde ich Konsequenzen erwarten für den Hund und den HalterAber bei Wildtieren sieht das natürlich anders aus.
Wir schreiben doch über Wildtiere, natürlich sieht es in diesem Fall anders aus.
Und wieder anders schaut es aus, wenn ein Wildtier, Fuchs, Dachs, Waschbär, deine Kaninchen meuchelt....
Thea, nun machst Du aus der Maus auf dem Feld ein Kaninchen.
Spitzmäuse, die ja eigentlich gar keine Mäuse sind
, Maulwürfe, Igel und etliches andere Getier steht unter Naturschutz und wird dennoch gefressen. Von Beutegreifern, eher seltener von Hunden.
Kaninchen, die hier in den Parkanlagen zur Plage werden, werden übrigens mittels Frettchen bejagd. Natürlich genehmigt und kontrolliert.
Niemand wird einen Hund, der ein Kaninchen tötet zum Wesenstest beordern, wenn er allerdings Katzen tötet, Wild hetzt schon. Und das finde ich mehr als richtig. Diese Maßnahme rüttelt den HH wach und zwingt ihn aktiv zu werden und seinen Umgang mit dem Hund und seiner Umwelt zu überdenken.
So ist es.
Wer fragt nach dem Leiden der Katze in ihren letzten Minuten?
Und wer fragt nach dem Leid der Katzenhalter?
Was wenn ein Hund im Leben eine Maus getötet hat? Leinenpflicht und MK?
Bleib doch einfach sachlich. Mäuse und Ratten zählen zu Ungeziefer, dürfen selbstverständlich von Katze und Hund erlegt werden.
Eine Katze und Wildtiere nun mal nicht.
Wie definiert sich denn "von einer über das natürliche Maß hinausgehenden
Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe" ?
Ist eine gewisse jagdliche Ambition beim Hund nicht absolut rassetypisch? Deswegen ist der Hund noch nicht automatisch gefährlich. Sonst müsste man alle Jagdhunderassen per se verbieten. Das heißt übrigens nicht, dass man den Hund nicht sichern muss. Doch ist ein Hund mit Jagdtrieb eben nicht zwingend gefährlich!Nein, tut er nicht. Bitte nicht "Gefährlich" mit allem anderen durcheinander bringen.
Doch er sagt alles aus.
Ist es etwa nicht gefährlich, wenn ein jagdlich ambitionierter Hund Wild hetzt? Steht in Berlin übrigens unter Strafe. Das kann den HH bis zu 5.000.-- Euro kosten, plus Auflagen in der Hundehaltung.
Hier im DF wird ewig und drei Tage gefordert, Hunde bei denen der Rückruf nicht sitzt gehören an die Leine, zumindest an die Schlepp. Da geht es meist sogar nur um die "Tut-Nixe" und nicht hetzende, bei entsprechender Möglichkeit sogar reissende Hunde. Kommen Hunde mit Beschädigungsabsicht daher, wird auch der Maulkorb gefordert.
Steht aber in Aussicht, daß Leinen- und Maulkorbzwang von Amtswegen angeordnet wird, weil der Hund wie in diesem Fall eine Katze tötete, ist der Aufschrei groß, der "arme" Hund.
Wie verquer ist das eigentlich?
Wenn dein Chi ohne Aufsicht durch die Nachbarschaft stromern würde, hätteste du aber zumindest eine Teilschuld. Und so sehe ich das bei Katzen eben auch.
Es ist nicht in Ordnung, dass der Hund die Katze tötet. Es ist aber auch nicht in Ordnung, dass die da rumstrolcht. Gerade wenn sie ein fußlahmer Senior ist.
Wie Du das siehst ist völlig unerheblich. Hier für dich mal zur Erinnerung ein Auszug aus der noch gültigen Berliner Hundehalterverordnung, die in diesem Passus identisch mit den Verordnungen der anderen Bundesländer ist.
ZitatAlles anzeigen
(3)Hunde dürfen außerhalb eines eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt sein. Wer
einen Hund außerhalb eines eingefriedeten Besitztums führt, muss die Gewähr dafür bieten,
dass Menschen, Tiere oder Sachen durch den Hund nicht gefährdet werden.(...)
Abschnitt II
Gefährliche Hunde
(...)
§ 4
Gefährliche Hunde
(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten:
1. Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Abstammung, der
Ausbildung oder des Abrichtens oder auf Grund mangelhafter oder fehlerhafter
Haltung und Erziehung von einer über das natürliche Maß hinausgehenden
Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen in ihrer Wirkung
vergleichbaren, Menschen oder Tiere gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist; als
Ausbildung gilt nicht eine Ausbildung zum Schutzdienst sowie die Ausbildung zum
Zivilschutzhund bei der Polizei, beim Bundesgrenzschutz, beim Zoll oder bei der
Bundeswehr,
2. Hunde, die einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst
angegriffen oder dazu durch Schläge oder in ähnlicher Weise provoziert worden zu
sein, oder einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher
Unterwerfungsgestik gebissen haben,
3. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild oder
andere Tiere hetzen oder reißen, und
4. Hunde, die wiederholt Menschen gefährdet haben, (....)