ZitatIch denke also, das sich niemand ein Urteil über mich erlauben kann.
Doch kann jemand. Nämlich der Gesetzgeber. Hier nochmal, falls Du es übersehen hast:
Zitat§8 Fütterung und Pflege
1. Die Betreuungsperson hat dafür zu sorgen, daß dem Hund in seinem gewöhnlichen Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung steht.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs