Ach was, ihr macht euch einfach zu viel Gedanken.
Wir Rüdenhalter verlangen jetzt per EU-Verordnung ein Läufige-Hündinnen-Haltungs-Verordnung.
Dort wird genau festgelegt, wann zu welcher nachtschlafenden Uhrzeit, in welcher Schutzbekleidung, die Hündin ausgeführt werden darf. Selbstverständlich nur an 20 cm kurzer Leine und falls "heiße Pipi" vertröpfelt wird, ist diese sofort zu entsorgen bzw. geruchlos zu entfernen.
Bei Zuwiderhandlung sind die Rüdenhalter berechtigt, sämtliche intakte Rüden des Ortes vor dem Grundstück der Missetäterin heulen zu lassen. Bevorzugt Nachts und stundenlang.
Mein Gott, das kann doch wohl nicht soooo schwer sein!
Gaby, Idefix und ihre schwer intakten Jungs