Ein Vorfall aus jüngster Zeit:
Eine VDH-Züchterin verließ ihren Verein, weil sie mit ihrer ED § kranken Hündin nicht züchten durfte.
Sie ging in einen sogenannten Dissidenzverein, bei dem nur die HD-Untersuchung Pflicht ist.
Die Hündin bekam einen Wurf. Den Welpenkäufern wurde verschwiegen, daß die Mütterhündin ED 3 krank ist.
Bereits im Alter von 6 Monaten mußte ein Welpe an beiden Ellbogen operiert werden.
Die Welpenkäufer klagten auf Übernahme der OP-Kosten und auf Erstattung des Welpenpreises. Vom Gericht wurden ihnen die OP-Kosten, der halbe Welpenpreis und ca. 3.200.-- Euro Folgekosten zu gesprochen.
(Urteil Landgericht Karlsruhe)
Die Züchterin weigerte sich. Die Klage ging vor das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Das Urteil. Übernahme der OP-Kosten, Erstattung des vollen Welpenpreises, Erstattung der zu erwartenden Folgekosten von ca. 3.200.-- Euro, Übernahme sämtlicher Prozess- und Anwaltskosten.
Summa sumarum 12.000.-- bis 13.000.-- Euro für die Züchterin.
Das Gericht entschied zu Gunsten der Welpenkäufer, da es als erwiesen gilt, das ED erblich ist, die Züchterin das wissen mußte, trotzdem gezüchtet hat und den Welpenkäufer nicht aufgeklärt hat.
Wer nun heute noch meint, es reicht, wenn der TA feststellt, Rüde und Hündin sind gesund, ich mache mal eben einen Wurf, der muß ein dickes Bankkonto haben.
Ach, übrigens es ging um einen Welpen. Vielleicht ziehen ja noch der eine oder andere Welpenkäufer nach.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
Das