Ein Hundehalter hat seinen Hund zu beaufsichtigen. Da der Hund sich an einer befahrenen Straße aufhält, ist er eine Gefährdung für die Öffentlichkeit und somit ein Fall für das Ordnungsamt. Entweder sprechen die mit dem Halter und weisen ihn auf seine Pflichten hin oder sie kassieren ihn ein. Die Frage ist auch, ob es einen Versicherungschutz für den Hund gibt, denn wenn er einen Schaden anrichtet und es gibt keine Versicherung, bleibt der Geschädigte auf allen Kosten sitzen. Dass die ganze Situation auch für den Hund gefährlich ist, ist uns natürlich auch klar. Melde es dem Ordnungsamt, bzw. der Polizei. Übertreibe doch einfach, und erzähl, dass schon Autofahrer ausweichen mussten. Lieber jetzt tätig werden, ehe es zu einem Unfall kommt. Ich drücke die die Daumen.