@Anja2021
Ausgangsfrage: nein, darf nicht.
Zum Grundsätzlichen:
In so ziemlich jeder Gemeindesatzung zum Halten von Hunden steht:
"Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht."
Manche gehen sogar noch weiter und schließen mit ein, dass sich Passanten nicht bedroht fühlen dürfen.
So, kurz mal drüber nachdenken.
Da steht also nicht, dass sich alle Passanten und Lebewesen so zu verhalten haben, dass ihnen durch einen Hund keine Gefahr droht.
Da steht nicht, dass der Hund nur beim Halter lieb sein muss.
Also erzieht man den Hund nach bestem Wissen und Gewissen. Kriegt man es nicht hin, vergeigt es oder übernimmt nen Gefahrguttransporter ausm TS, gibt es folgende Hilfsmittel:
- vorausschauendes Handeln
- Radarblick und Habachtstellung
- Leine
- Maulkorb
- Hundetrainer
Ja, dass ist ein bisschen anstrengend, aber durchaus machbar. 
Ja, man muss sich dann oft irgendwas anhören. Ja, man muss sich manchmal ein paar schlagfertige Antworten zurecht legen und vor allem ein dickes Fell anziehen.
Und wenn man dann mal wieder an so einen selbsternannten Hundeflüsterer gerät, der meint, alle Hunde würden ihn lieben, dann verbietet man halt seinem Hund, das Gegenteil zu beweisen, lächelt und nickt.
