Momo und Lotte Genauer erklärt, für verschiedene Tätigkeiten musst du dem zuständigen Vetamt gegenüber deine Sachkunde erbringen, die alle "unter" Paragraph 11 gesammelt sind, aber dann zB unterschieden werden.
Sachkunde nach Paragraph 11 Abs. 1 Nr 2,3,5, 8a für Hundepensionen, Tierheimähnliche Einrichtungen
Sachkunde nach Paragraph 11 Abs. 8f für Hundetrainer.
Wenn du eine berufliche Qualifikation wie Zb Tierarzthelferin/Tierpflegerin oder ähnliches vorlegen kannst, kann es sein, dass dem Vetamt das als Sachkunde für 11, Abs. 1Nr. 2, 3,5 8a ausreicht. Ansonsten macht es Sinn, einen entsprechenden Lehrgang zu absolvieren, der dann beim Amt anerkannt wird.
Hundetrainer ist nen bissl komplizierter weil es da ganz ganz ganz extrem auf das zuständige Vetamt ankommt.
Kann sein, dass du die Anerkennung dafür bekommst, wenn du dein 2Tagesseminar bei Hundewelten gemacht hast, kann aber auch sein, dass sie dich prüfen, obwohl du schon seit 30Jahren als Trainer arbeitest. Nicht jede Trainerausbildung wird von jedem Vetamt anerkannt.
Und wenn wir es dann ganz kompliziert machen wollen: es gibt Vetämter, denen reicht zB die Hundetrainerzulassung nicht, um ne HuP zu eröffnen und da bitte dann noch mal gern einen separaten Sachkundenachweis hätten.