Beiträge von Die Swiffer

    Wenn man den Hund dran gewöhnt hat und er die Inhalationsmaske kennt, geht's wunderbar.

    Durch die Aufbauweise verbleibt das Inhalat beim AeroDawg ja in der Kammer, wo mit jedem Atemzug die kleine Ventilklappe geöffnet wird, so dass der Hund das Inhalat einatmet. Natürlich sollte Hundi mehrmals tief durch die Nase einatmen.

    =)

    Maul geschlossen (wenn Hund so wie der Oppa auf dem Bild, Husten muss, dann ist dem so, das ist aber auch nicht schlimm, da es sich ja um eine kleine Zwischenkammer handelt).

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    Momo und Lotte Genauer erklärt, für verschiedene Tätigkeiten musst du dem zuständigen Vetamt gegenüber deine Sachkunde erbringen, die alle "unter" Paragraph 11 gesammelt sind, aber dann zB unterschieden werden.

    Sachkunde nach Paragraph 11 Abs. 1 Nr 2,3,5, 8a für Hundepensionen, Tierheimähnliche Einrichtungen

    Sachkunde nach Paragraph 11 Abs. 8f für Hundetrainer.

    Wenn du eine berufliche Qualifikation wie Zb Tierarzthelferin/Tierpflegerin oder ähnliches vorlegen kannst, kann es sein, dass dem Vetamt das als Sachkunde für 11, Abs. 1Nr. 2, 3,5 8a ausreicht. Ansonsten macht es Sinn, einen entsprechenden Lehrgang zu absolvieren, der dann beim Amt anerkannt wird.

    Hundetrainer ist nen bissl komplizierter weil es da ganz ganz ganz extrem auf das zuständige Vetamt ankommt.

    Kann sein, dass du die Anerkennung dafür bekommst, wenn du dein 2Tagesseminar bei Hundewelten gemacht hast, kann aber auch sein, dass sie dich prüfen, obwohl du schon seit 30Jahren als Trainer arbeitest. Nicht jede Trainerausbildung wird von jedem Vetamt anerkannt.

    Und wenn wir es dann ganz kompliziert machen wollen: es gibt Vetämter, denen reicht zB die Hundetrainerzulassung nicht, um ne HuP zu eröffnen und da bitte dann noch mal gern einen separaten Sachkundenachweis hätten.

    Ja logisch

    Du meinst, dass es den Passus in den einzelnen Fällen bei der HHF gibt?

    Na ja, dann wäre die Unterbringung in der HHF und das Nichteinschläfern, wenn die ausstellenden Ämter die HHF als geeignete Stelle anerkennen, rechtens. Dann könnte man auch auf die Unterbringung in einer anderen Stelle klagen, aber dann muss der Hund nicht zwingend eingeschläfert werden.

    Wenns ne Verfügung von Amtswegen gibt, gibt's ne Verfügung, die eingehalten werden muss.

    Kann man als Eigentümer gegen klagen, aber den Hund so einfach woanders unterbringen und meinen, damit wäre es das, geht nicht. Kann man machen, dann verzögert sich das alle klar - aber Verfügung ist Verfügung.

    Deshalb hab ich gefragt.

    Oft gibt es einen Passus, dass eine anderweitige Unterbringung möglich ist. In einigen Ländern für vom Land bestelle Sachkundige für Gefahrenhunde

    Und dann würde mich ehrlich interessieren, ob es in den Fällen hier den Passus auch gibt.

    Also ich hab die Aussage so verstanden, dass die Hunde NUR in der HHF leben dürfen, vermutlich weil das als "sicher" gilt und sie da keinen "Schaden anrichten" können. Sie dürfen aber NICHT vermittelt werden. Sollten sie, warum auch immer, nicht mehr in der HHF leben können - müssen sie sterben.

    Wenns ne Verfügung von Amtswegen gibt, gibt's ne Verfügung, die eingehalten werden muss.

    Kann man als Eigentümer gegen klagen, aber den Hund so einfach woanders unterbringen und meinen, damit wäre es das, geht nicht. Kann man machen, dann verzögert sich das alle klar - aber Verfügung ist Verfügung.

    Deshalb hab ich gefragt.