In dem von mir verlinkten Urteil wertet das Gericht 3-4x wöchentlich für 4 Std. als Haltung. Das heißt aber nicht, dass alles unter dieser Zeitspanne keine Haltung ist. Aber Haltung beginnt eben nicht erst bei 24/7
So.
-Es gibt das Gesetz, in dem Ausnahmen genannt sind.
-Es gibt dieses Urteil, wo ein(!) Gericht (= eine Interpretation eines Gesetzestextes) 3-4x Wöchentlich für 4 Stunden über einen sehr langen Zeitraum (nicht als vorübergehende Hilfsmaßnahme) um in der Zwischenzeit anderes gescheit zu etablieren.
- Es gibt Studien, die belegen, dass Hund einfach in die Box Stopfen, scheiße ist
- Es gibt Anleitungen zum vernünftig aufgebauten Boxentraining
- Vernünftig aufgebautes Boxentraining funktioniert aber nur bedingt mit 1x die Woche für 5 Minuten die Tür schließen.
Das Gesetz an sich soll den missbräuchlichen Einsatz verbieten- zu Recht.
Nur da scheinen sich hier die Geister zu scheiden:
wo fängt der Missbrauch an?
Bei dem Einsatz als vorübergehendes Hilfsmittel, wo auf den Abbau hingearbeitet wird?
Wenn es zur dauerhaften Haltungsform dazu gehört, ein Abbau überhaupt nicht angestrebt wird?
Boxentraining, was länger als 1x die Woche für 5 Minuten dauert?