Ich würde auch einfach erstmal parallel zu dem Rechtsweg mir einen Gutachter suchen (der für Euer Bundesland zugelassen ist) und den fragen, wie er den Hund einschätzen würde, was man üben müßte für einen Test (ich glaube nichts - wenn der Hund nur bellt, darf er das, es soll ja nur festgestellt werden, ob er sich gefährlich verhält, also nach vorne geht, hochspringt, und letztlich auch, ob der Halter ihn in allen Situationen unter Kontrolle hat. Ist der Hund also einer, der bei Hunden nach vorn geht, aber immer mit Leine und Mauli spazierengeführt und von anderen Hunden ferngehalten wird, sodaß der Halter als umsichtig eingestuft wird, dürfte dem Hund bzw. Halter auch nix passieren). Es wird das Wesen getestet, nicht das Benehmen - und Rumpöbeln ist vielleicht schlechtes benehmen, spricht aber noch lang nicht für nen gefährlichen Hund. Und in der Regel haben Gutachter schon ne Menge Ahnung von hunden und erkennen den unterschied!
Und wenn möglich, sobald wie es geht, einen Testtermin ausmachen - selbst wenn Ihr den Test dann für dieses Verfahren abwenden könntet - sobald wieder irgendwem ne Laus über die Leber läuft, und der Euch dumm kommt, könnt Ihr den Wisch zücken.
Abgesehen davon würde ich:
1. die Kita/Kindergarten anzeigen wegen Verstoßes gegen die Datenschutzrichtlinien
2. das Kind mal briefen, daß er keinem Fremden die Haustüre zu öffnen hat, und wenn er sich als Nikolaus, Tante Anna oder Gott selbst vorstellt! In dem Alter sollte er das eigentlich schon kennen..... Er soll auch nicht sagen "ich darf nicht aufmachen, ich bin alleine", das ist ja im Fall des Falles ein gefundenes Fressen für Einbrecher & Co., sondern einfach sich totstellen, wenn er allein ist und jemand klingelt.