Zitat......Doch, sie hat die klare Aussage bekommen, dass es laut Gentest kein Listenhund ist.
Ich würde das glauben und den Hund nehmen, so ich ihn denn will. ....
Echt - so naiv wärst Du??? Das glaub ich Dir nicht. Der Gentest entscheidet doch nicht, ob der Hund vom Ordnungsamt tatsächlich als nicht-Listenhund anerkannt wird? Diese Gentests werden in der Regel eher nicht anerkannt, normalerweise ist ein Rassegutachten das, was entscheidend ist für das Amt. Dann hättest Du also nen Hund, selbst wenn tatsächlich ein Gentest mit Ergebnis "labbi" oder was auch immer vorhanden wäre - und das Ordnungsamt sagt hinterher, der Test wird von ihnen nicht akzeptiert als Nachweis - und dann? Bringst den Hund zurück?
Also, das ist doch vollkommen normal, daß ich mich da vorher erkundige, was das Ordnungsamt (und zwar das für MICH zuständige OA!) von mir braucht, um den Hund holen zu können, ohne daß ich Angst haben muß vor Komplikationen durch nachträgliche Forderungen des Ordnungsamts!
Hast Du den Hund nämlich erstmal da, und die akzeptieren den Test nicht, dann hälst Du im Zweifel gerade entweder einen Listenhund Kat. I (weil Du das Gegenteil nicht beweisen kannst, wenn der Test nicht akzeptiert wird) ohne die erforderliche Genehmigung (dann isser schneller wech als Du HALT schreien kannst), oder Du zahlst halt für nen Kat.-II-Hund die erhöhte Steuer ein Hundeleben lang.