Beiträge von Kenjada

    Eine Bekannte hat erzählt ihr Hund hat das auch gemacht. Sie hat dann "AUA" gesagt und den Hund gepetzt, nicht sehr fest aber so das er es gemerkt hat. Nach einiger Zeit hat er aufgehört und immer wenn sie jetzt "AUA" sagt läßt er sofort alles los was er im Maul hat, Finger, Füße usw. Bei Gegenständen ist es beim "Aus" geblieben.

    Ich würde es machen wie in der Wohnung, wenn du es siehts ein scharfes "Pfui" oder "Aus", dann den Welpen an die Stelle tragen wo er darf.


    Ansonsten einfach weg machen und die Welpen beobachten, wenn sie an einer Stelle ihr Geschäft machen wo sie dürfen, so freuen als hätten sie das 8 Weltwunder vollbracht und Leckerli geben.


    Bei meiner hat es geholfen ein paar Haufen an eine Stelle zu legen an der sie sich lösen darf und bin dann immer mal mit ihr da hin gegangen, wenn sie sich nur dem Boden angenähert hat dann hab ich sie gelobt.


    Viel Glück!

    Hab ich im Internet gefunden als ich nach Gerichtsurteilen suchte:


    Eingreifen
    Wenn ein Hundehalter zum Schutz seines von einem größeren Hund angegriffenen Hundes in eine Beißerei eingreift und dabei Bißverletzungen erleidet, so haftet der Halter des angreifenden Hundes auch dann, wenn sich nicht ermitteln läßt, welcher Hund den Verletzten gebissen hat.


    Betrifft zwar nicht ganz den Fall mit dem Dackel aber der erste Punkt ist interessant.


    Sicherung eines Grundstücks
    Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung für einen verkehrssicheren Zustand ihres Grundstücks zu sorgen. Im zumutbaren Rahmen sollen Gefahren von Dritten abgewendet werden. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für Grundstücke von denen aufgrund besonderer Umstände, erhebliche Gefahren ausgehen. Hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes, auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstück. Wird ein Besucher in solch einem Fall gebissen, so haftet der Grundstückseigentümer nicht nur als Hundehalter, sondern auch, weil er seine Sorgfaltspflicht gegenüber anderen verletzt hat. Ein am Tor angebrachtes Schild "Warnung vor dem Hund" stellt keine ausreichende Sicherung dar, weil es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht auf die Bissigkeit des Hundes hinweist. Wer aber solch eine Warnung aus dem Wind schlägt, muss sich im Falle einer Hundebissverletzung, ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden bezahlt.
    LG Memmingen, AZ 1 S 2081/93

    Auszug aus der allgemeinen Hundeverordnung, daran halte ich mich. :D


    Allgemeine Hundeverordnung
    § 1 Umherlaufenlassen von Hunden
    Es ist verboten, Hunde ausserhalb des befriedeten Besitztums umherlaufen zu lassen, ohne dass sie beaufsichtigt werden. Sie dürfen im freien Gelände höchstens 50 m, in geschlossenen Ortschaften höchstens 20 m von der Aufsichtsperson entfernt frei laufengelassen werden. Zur Nachtzeit müssen Hunde so gehalten werden, dass sie das befriedete Besitztum, auf dem sie gehalten werden, nicht gegen den Willen des Hundehalters verlassen können.
    Zitat:
    Dies bedeutet also, dass Hunde grundsätzlich NICHT angeleint werden müssen. Es gibt in Deutschland keine generelle Anleinpflicht. Dies wurde auch durch ein Gerichtsurteil bestätigt. Ausnahmen siehe §2


    § 2 Leinenzwang
    Hunde sind an der Leine zu führen bei Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit grossen Menschenansammlungen, insbesondere in Gaststättenbetrieben, in der Allgemeinheit, in zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Parks, Gärten oder Grünanlagen, in Sportanlagen und auf Zeltplätzen, auf Friedhöfen, Märkten und Messen.
    Zitat:
    Was nun begrenzte Parks oder Grünanlagen betrifft, so müssten diese durch Schilder hinsichtlich Beginn und Ende der Verbotszone gekennzeichnet sein. Ist dies nicht der Fall gilt grundsätzlich immer §1


    WICHTIG !
    In den meisten deutschen Bundesländern darf ein Hund jederzeit frei = unangeleint im Wald laufen. Dies regeln die entsprechenden Jagdgesetze der einzelnen Bundesländer, die i.d.R nur vorschreiben, dass sich der Hund im "Einflussbereich" des Hundeführers aufhalten muss.

    Bin leider kein Rechtsanwalt aber vom gesunden Menschenverstand her würde ich sagen:
    Sie kann dich anzeigen.
    Du zeigst sie dann auch an und das Ganze würde im Sande verlaufen, es sein denn du hast einen Listenhund.


    Würde mir echt keinen Kopf machen wegen so einer d.... Dame.
    Wechsel doch wirklich die Straßenseite, das bedeutet doch auch weniger Streß für dich?!
    Naja, falls das nicht geht, lauf einfach weiter und wenn deiner den Hund dann doch mal den Dackel erwischt, pech.
    Sollte den Dackel aber nicht blutig beißen, dann sieht die Sachlage auch wieder anders aus.

    Draufsteigen wird er wohl trotzdem, denn das heißt ja nicht gleich das er sich paaren will. Auf sie draufsteigen und runterdrücken zeigt ihr einfach das er der Chef ist. Genauso kann es mal sein das dein Weibchen auf das Mänchen steigt.
    Aber deine Hündin wird nicht mehr heiß und von dem her ist das draufsteigen nicht schlimm und wird sich verringern.

    Welpen will ich auf keinen Fall. Zum Glück war diesmal die Scheinschwangerschaft nicht sehr ausgeprägt. Hätte schlimmer kommen können.


    Ich hab halt einfach Angst um meine Kleine, vorallem hört man oft das sie durch eine Kastration den Charakter ändern, stimmt das?


    Zu der Frage was ich für Hunde habe:


    Meiner ist ein Dalmatinerweibchen (ca. 11,5 Monate alt). Gesundheitlich soweit in Ordnung, nur wie alle Dalmis hat sie als Probleme mit den Ohren, sind so alle 4 Wochen entzündet. :(


    Mein Halberhund :) ist ein AmSta. und der ist jetzt ca. 5 Jahre alt und in dem alter wollen wir ihm keine Kastration mehr zumuten. Der wurde erst wegen Krebs operiert (Hatte den Tumor am Ohr) und die Narkose hat er eigentlich sehr gut vertragen, aber das es noch nicht so lange her ist muss er sich nicht noch mal auf den OP-Tisch legen und im Moment ist er gesundheitlich auch nicht so fit (Magen-Darm-Grippe und das bekommt er in letzter Zeit sehr oft).

    Mein hat nichts davon gesagt das sie Junge bekommen sollte. Wegen Gesundheit usw.


    Er meinte nur sie sollte nicht so alte sein wenn sie kastriert wird und je dünner sie am Tag der OP ist desto weniger nimmt sie später zu und sie verträgt die Nakose besser.


    Er meinte auch ich sollte bis zur zweiten Hitze warten, das Problem ist nur wir haben noch ein Männchen,bzw. mein Bruder und der paßt morgens immer auf die Kleine auf und ich abends auf seinen Hund und wenn die Kleine heiß wird.... (überlasse ich der Fantasie) jedenfalls habe ich den totalen Streß. Außerdem leckt die Kleine sich kaum sauber, das hab ich noch bei keinem meiner Weibchen erlebt.


    Junge mit dem Mänchen will ich nicht, denn die werde ich höchst wahrscheinlich nicht los und dann der Dreck und der Streß den Welpen machen gleich min. 5fach... nee, ein Welpe ist schon stressig genug :D