Zitatgilt das für jeden mietvertrag? also egal welche regelung festgehalten ist??
wenn dem so wäre, könnte ich ja trotz ablehnung einen hund halten...sollte ja eh wieder ein minihund sein...
ZitatYorkshire-Terrier in Mietwohnungen - auch ohne Genehmigung
Yorkshire-Terrier darf in der Wohnung gehalten werden - auch ohne Zustimmung des VermietersGrund zur Freude für alle Hundeliebhaber, die sich einen Hund wünschen, aber vom Vermieter bisher die Erlaubnis dafür nicht bekommen haben. In Bezug auf das geltende Mietrecht wird ein Yorkshire-Terrier nicht als Hund behandelt, sondern wie ein Kleintier.
Und Kleintiere dürfen auch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Deshalb sei auch die Haltung dieser Rasse in der Wohnung immer erlaubt – ganz gleich, was im Mietvertrag steht, so der Deutsche Mieterbund. Grund dafür ist die Erfahrung, dass diese kleine Rasse die Nachbarn nicht belästigt. Zu diesem Schluss kommen jedenfalls die Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93) in ihren Urteilen. “Wichtig ist, dass sich die Ausnahme nur auf das Mietrecht bezieht.”, so Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. “Ein Recht auf Erlass der Hundesteuer lässt sich daraus nicht ableiten.”
(News-Quelle: Tasso e.V.)
Quelle:http://www.wunsch-hund.de/recht-hund-ver…enehmigung.html
und noch etwas, wenn bereits Hunde in dem Haus vorhanden sind:
ZitatDie Verweigerung der Erlaubnis kann treuwidrig sein, wenn schon mehrere andere Tiere im Haus / in der Wohnanlage mit Wissen des Vermieters gehalten werden. Aber Vorsicht: es genügt nicht, dass nur der Hausmeister Kenntnis von den Tieren hat. Und: sind nur sehr wenige (1 bis 2) Tiere vorhanden, kann der Vermieter sagen: "Mehr dulde ich nicht".
Quelle:http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-m…mietwohnung.htm