schwierig hier zu antworten, denn ein paar wichtige angaben fehlen.
bei einem privatverkauf (ich geh davon aus, dass der hund nicht von einem gewerblichen händler war?) gilt i.d.r. auch die normale gewährleistungspflicht - es sei denn, diese wurde ausgeschlossen.
gibt es einen kaufvertrag? gibt es mündliche vereinbarungen - mögl. mit zeugen? was genau wurde vereinbart bzw. schriftlich festgehalten?
"gewährleistung" bedeutet, dass der verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte ware frei von sach- und rechtsmängeln ist. der verkäufer haftet für alle mängel, die zum zeitpunkt des verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben - sprich auch für sog. versteckte mängel. nicht jedoch für mängel, die erst nach dem kauf entstanden sind und von denen der verkäufer nichts wusste bzw. die er nicht zu verantworten hat.
ohne vertrag isses immer schwer - noch schwerer, wenn es um ein tier geht - denn es muss auf die eine oder andere art ja immer erwiesen sein, dass der hund schon krank war, als er abgegeben wurde. denn wenn er gesund war, als er abgegeben wurde und erst danach erkrankte - kann der verkäufer nichts dafür.
und genau da sind dann auch oft wieder die urteile (so es zu einem prozess kommt) sehr unterschiedlich: allein schon die bedeutung von "gesund" wird unterschiedlich interpretiert.