ZitatAber stelle man sich jetzt mal vor, Frau geht die letzte Gassirunde und es kommt wirklich jemand und versucht sie ins Gebüsch zu ziehen, wenn der Hund nun in dieser Situation eingreifen würde ...
Nun ich denke dieser Angreifer würde sich bestimmt nicht bei der Polizei melden, dass der Hund ihn verbellt hat.
so, ich glaub, ab und an werden hier äpfel mit birnen verglichen.
1. glaub ich eher nicht, dass eine frau mit (mittelgrossem bis grossem) hund einfach so von einem x-beliebigen ins gebüsch gezogen wird. der böse bube wird es sich allein schon weil ein hund dabei ist, überlegen und auf ein "einsames" opfer warten. einer, der zufällige opfer sucht, sucht auch ein typisches opfer - und zwar meistens eines, dass wirklich allein unterwegs ist. da sind wir schon bei der abschreckung - die durch blosse anwesenheit eines hundes schon schützt - ohne dass der hund irgendwas macht.
2. wenns jemand genau auf dich abgesehen hat - dann wird derjenige das wohl auch so planen können, dass er dich ohne hund erwischt bzw. den hund in seinen überfall "mit einplanen" und unschädlich machen.
3. ein beweisbarer (!) tätlicher angriff auf dich und dein hund greift ein - da wird wohl je nach verhältnismäßigkeit eine notwehr zu konsturieren sein. auch hier heisst allerdings das zauberwort wieder verhältnismäßig. einen betrunkenen, der lediglich aufdringlich wird - da würd ich sagen, dass der hund sowieso allerhöchstens nur bellen dürfte. wirft er den betrunkenen z.b. um und beisst ihm womöglich noch ein stück von der nase ab - dann ist das definitiv nicht mehr verhältnismäßig - und du kriegst ärger bzw. dein hund. und über eine zivilklage bekommt der idot auch noch schmerzensgeld ect.
4. die gesetzeslage ist da in DE ziemlich eng - mir persönlich gefällt das auch nicht - was aber nix dran ändert, dass es so ist.
5. ein beispiel aus meinem bekanntenkreis: "herrchen" wird von mehreren jugendlichen angepöbelt. ein paar beleidigende sprüche, "herrchen" ist ein friedlicher mensch, wehrt sich nur mit ein paar deutlichen worten. die jugendlichen finden das lustig, kommen gröhlend näher - da springt der hund von "herrchen" aus dem auto in dem er saß und beisst einen der jugendlichen ziemlich kräftig in den oberschenkel - worauf die ganze halbstarkenbande abhaut.
so weit, so gut - möchte man meinen und sagen: "guter hund!"
2 tage später anzeige, ein polizeihundeführer kommt vorbei, nimmt den hund in augenschein, ende vom lied, trotz rechtsanwalt und pipapo: ein paar hunder euro "strafe" für herrchen und der hund hat auflagen.
die aussage der jugendlichen, "herrchen" hätte den hund auf sie gehetzt obwohl sie nur ganz friedlich vorbeigegangen wären, konnte durch "herrchen" mangels zeugen nicht widerlegt werden.
so kann sowas ausgehen - und das ging noch glimpflich ab, weil die verletzung nicht allzu schlimm war.