eine blöde situation. die aber wohl täglich so ähnlich überall passiert.
zwei hunde geraten sich in die wolle, der mensch greift ein - und schon ists passiert. (mir auch schon, und ich kann auch bis heute noch nicht sicher sagen, wars meine damalige hündin oder der andere hund).
soweit ist also erstmal noch nichts an sich aussergewöhnliches passiert: normalerweise schaut man dann, wies dem gebissenen menschen geht, obs schlimmer ist, man schaut sich die "raufbolde" an, ob da was behandlungsbedürftiges ist - und passt in zukunft besser auf, dass es nicht mehr zu wirtshausprügelein kommt. ggf. lässt man anfallende kosten über die haftpflicht regeln......
so einfach könnte es sein - wären alle beteiligten vernünftig.
da das aber leider immer weniger der fall ist (das mit dem vernünftig sein) kommt es dann zu szenen, wie sie die TE erlebt hat.
die TE suchte das gespräch, kam mit blumen an - und der mann verhält sich wie die axt im walde. da bleibt mir schon beim lesen fast die spuke weg, ehrlich.
was der mann da ins einer aufgebrachtheit erzählt hat, ist natürlich zum grossen teil erstmal blödsinn: die polizei kommt in der regel nicht einfach, holt einen hund und schickt ihn über die brücke, nur weil ein aufgebrachter ehemann da anruft.
was die schuldfrage betrifft: beide hunde waren nicht angleint - beide hunde hatten zunächst wohl mit gegenseitiger billigung der halter kontakt zu einander. es "kracht", einer der halter wird gebissen. in der regel wird hier die schuld meist zu gleichen teilen auf die halter "aufgeteilt". (da gibts einige urteile drüber). es finden sich sogar urteile, die besagen, dass es nicht ausschlaggebend ist, welcher hund wen gebissen hat - was wiederum mit der oft so schwer verständlichen "gefährdungshaftung" zusammen hängt.
wenn also der "tatverdächtige"
hund noch nie auffällig war (d.h. im sinne von amtsbekannten ! vorfällen) oder es keine beim vorfall anwesenden zeugen gibt, dann geht das wohl zu gleichen teilen.
ich persönlich würde entweder mal das gespräch mit der wohl vernünftigeren frau suchen (ohne den emotionalen mann dabei) und wenn das nix bringt, das ganze meiner haftpflichtversicherung melden, mit einem ehrlichen protokoll aus meiner sicht von der sachlage.
sollte der ehemann tatsächlich eine anzeige machen - kann er auch nur den beissvorfall und event. die "beschädigung" seines hundes anzeigen - und nicht irgendwelche vorfälle, die sich in der vergangenheit mal ereignet haben sollen (sprich: der hund mag den hund nicht, der nachbar mag den nachbarn nicht, der hat dieses gesagt, der jenes).
ob und in welcher form sich von seiner seite aus überhaupt "zeugen" melden, die bereit sind, tatsächlich zu sagen, dass euer hund "gefährlich" ist, ist eh die frage. in der regel scheuen sich die meisten menschen sowieso, in sowas "reingezogen" zu werden, wenns denn dann hart auf hart kommt.
was haben wir also tatsächlich: wir haben einen beissvorfall, bei dem nicht sicher ist, welcher hund gebissen hat, wir haben einen verletzten hund und event. einen zweiten verletzten hund. alles andere, das ganze "drumrum" wer wen nicht mag, wer welchen hund nicht mag, wer sich irgendwann mal gestört gefühlt hat - ist erstmal unrelevant.
gibt das ganze genauso an deine haftpflicht weiter. und sollte tatsächlich eine anzeige kommen - dann gibt das ganze genauso zu protokoll.