Beiträge von LaBellaStella

    eine wirklich schwere frage.

    weil man sie nur sehr subjektiv beantworten kann....

    ab wann da bei mir die deathline erreicht wäre? ich weiss es nicht. ich kann mir im moment keine situation (finanziell) vorstellen, wo ich nicht alles versuchen würde, doch noch irgendwie einen ausweg zu finden - ausser abgeben.

    ich denke, das wichtigste ist, ein tragfähiges "soziales netzwerk" (wie es so schön auf neudeutsch heist, früher nannte man das "familie und freunde") aufzubauen.

    und mit "tragfähig" mein ich schon ein wirkliches durch "dick und dünn" gehen. damit man sowas auf dauer erreicht und erhält, gehören natürlich auch - und nur so funktioniert es - unbedingt "eigene investitionen" dazu - sprich: man darf selber nicht nur "gutwetterfreund" sein, sondern man hilft selber, so man kann, eben auch.

    dann, so glaub ich, gehts einfach oft leichter durch täler.....nicht nur, aber auch, durch finanzielle.

    und da gehts mir jetzt nicht um finanzspritzen oder um anpumpen - überhaupt nicht. sondern um beistand. ob das nun einfach nur durch zuhöhren ist, durch beisteuern von ideen und anregungen um das problem zu lösen, um praktische hilfe wie hundesitten, kindersitten, behördengänge, taxispielen oder mal ne einladung zum essen oder vielleicht eben auch mal, an den freund/freundin zu denken, wenn man selber was übrig hat und es dann verschenkt. bei einer guten freundschaft, einer wirklich guten freundschaft ist dann m.e. auch weder der beschenkte noch der schenker peinlich berührt. (wir haben erst letztens einer freundin zum geburtstag die tierarztrechnung ihrer katze "geschenkt" - einfach zusammengeschmissen, ein grosses sparschwein eine lustige karte und ein bissi futtergeld ist auch noch übriggeblieben. ich hatte schon den eindruck, dass sie sich sehr gefreut hat).

    ich weiss auch nicht, aber ich denke schon, dass so ein engmaschiges und zuverlässiges netz aus freunden/familie da vieles abfangen kann.

    ausserdem - mir ist ja vieles peinlich - aber wenns um meine kinder oder hunde ginge, da wär mir persönlich im notfall so gut wie gar nix peinlich......

    Zitat

    Bevor jemand Unfug mit meinen Pferden treibt wie im Eingangsposting erwähnt würde ich das Risiko von rechtlichen Konsequenzen auf mich nehmen, wenn mein Hund einem Einbrecher die Leviten liest. Bei einem gewaltfrei aufgezogenem Hund gehe ich außerdem nicht davon aus dass er einen Einbrecher direkt zerfleischt, also was solls.

    Davon abgesehen glaub ich das Mär vom Einbrecher der Schadensersatz/Schmerzensgeld/was auch immer zugesprochen bekommt weil der Hund ihn beißt sowieso nicht. Wenn ich als Frau mit zwei kleinen Kindern nachts selig im Bett ruhe und ein Einbrecher mit düsteren bis dunklen Gedanken einsteigt kriegt mein Hund ein vergoldetes Körbchen plus Knochenflatrate wenn er den ausschaltet. Unabhängig von rechtlichen Konsequenzen, die ich in so einem Fall als nebensächlich einstufen würde. In erster Linie zählt dass mir nichts passiert. Davon abgesehen sind wohl die wenigsten Einbrecher so dämlich in ein Grundstück einzubrechen auf dem ein Hund Radau schlägt.

    auch du hast glaub ich nicht ganz verstanden, was gefährdungshaftung heisst.

    ein EINBRUCH ist dann ein einbruch wenn jemand sich gewaltsam und/oder widerrechtlich in einen abgeschlossenen raum begibt = abgeschlossene wohnung/sehr gut gesichertes gelände/abgeschlossene firmenräume - oder auch das abgesperrte auto ect.

    befindet sich der hund dort - erwischt den einbrecher und tackert ihn - dann wird bei eindeutiger sachlage wohl kaum ein richter in DE dem einbrecher bevorteilen. (diesem einbrecher darfst auch getrost die bratpfanne aufn kopf donnern - demjenigen, der "nur" mal eben über dein grundstück "schlendert" den darfst zwar auffordern, da gefälligst zu verschwinden, aber die bratpfanne darfst ihm nicht einfach aufn schädel knallen...logisch).

    der hund war dann "gut und ausreichend gesichert" und du hast die notwendige sorgfalt walten lassen.

    bei der TE reden wir aber nicht davon, dass der hund das schlafgemach bewachen soll des nächtens, mitsamt mutter und kind - sondern alleine auf einem (vermutlich) nicht wirklich gesichertem grundstück. (gesichert = entsprechender zaun, der nicht einfach überklettert werden kann ect usw).

    und dann, genau dann kommen wir da hin:

    § 833 Satz 1 BGB "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

    eingeschränkt wird er nur durch:


    Satz 2 des § 833 BGB dieser modifiziert diesen Grundsatz für die Haftung wie folgt:

    "Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Berufe, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalte des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderlichen Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."

    dieses ammenmärchen, das keines ist, steht so für jeden nachlesbar nunmal im BGB.

    und erklärt in einem satz ist es auch bei wiki nachzulesen:

    Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, welche sich aus einer erlaubten Gefahr (z. B. Betrieb einer gefährlichen Einrichtung, Halten eines Haustieres) ergeben. Im Unterschied zur Haftpflicht wegen unerlaubter Handlung kommt es bei einer Gefährdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers nicht an.

    auch meinen hunden würde ich einen orden verleihen, wenn sie einen bösen buben stellen oder meinetwegen auch beissen. aber dennoch verhindere ich mit allen mittlen, dass sie mal versehentlich einen "nicht bösen buben" sprich einen harmlosen doofi (oder einen, der sagt, dass er einer ist) verletzen.


    Zitat

    von whippiyala » 09.06.2011 18:57
    Hmmm neulich hat hier jemand gefragt ob er seinen HSH-Mix im Sommer nachts mal draußen schlafen lassen soll weil es ihm drinnen zu warm ist.
    Wenn ich mich richtig erinnere, gab es da eigentlich nur positive Antworten ohne Bedenken.

    Das hier ist doch eigentlich nichts anderes

    nun ja - ich hatte das vergnügen am wochenende ein paar sehr pflichtbewusste owtscharkas kennen zu lernen, deren job es ist, ein grundstück (vorallem nachts) zu bewachen. dieses grundstück war gut 2m hoch eingezäunt - und in ungarn. ich hab die herdis tagsüber im beisein der halter kennengelernt - nun, wie soll ich das sagen? mir persönlich hat ein blick gereicht :D um zu wissen, dass ich da nachts garantiert nicht rein gehe. in ungarn ists übrigens egal, ob ein wachhund jemand frühstückt, dort reicht ein zaun und ein warnschild.

    der unterschied zwischen mal den hund (herdi) draussen im kühlen auf der terrasse schlafen zu lassen - oder einen hund (womöglich auch noch herdi) auf einem grundstück tatsächlich selbständig seinen job tun zu lassen sprich: wachen zu lassen, wurde mir bei meinem besuch dort völlig klar. :hust:

    aber wie auch immer: nur die TE weiss, ob die örtlichen gegebenheiten auf dem grunstück so sind, dass sie wirklich einen wachhund dort seinen job machen lassen kann.

    mehr als einen denkanstoss können wir ihr nicht geben.

    "ein hund der kommt (egal wann) ist IMMER ein guter hund"

    und nein, das ist keine "neumodische wattebällchenschmeisser esotherik dingsbums" - das sagte mir mal vor jahren ein alter stallmeister, der selber sein leben lang hunde hatte - und die waren wirklich klasse und sehr gut erzogen :smile:

    ein hund kann sich, wenn du ihn rufst für genau 2 dinge entscheiden: er kommt - oder er kommt nicht.

    50 : 50

    wenn er denn kommt und es lohnt sich nicht für ihn oder das zurückkommen verursacht "unwohlsein" (weil er einen kräftigen anpfiff bekommt, stundenlang ignoriert wird oder oder oder) nun, dann verschiebt sich das verhältniss 50:50 auf 60 zu 40 dass er beim nächstenmal eher wieder nicht kommt...usw.

    eigentlich nur logisch. sogar für uns menschen.

    wer nun auch immer sagt "zeig dem wo der bartl an most herholt wenn er nicht kommt" muss wohl ein sehr wenig in sich selber ruhender mensch sein...wohl eher ein choleriker, bei dem die wut schlicht raus muss. was aber wiederum am eigentlichen "problem" gar nix ändert.

    nur mal kurz weil immer wieder unsicherheit besteht, ob nun ein hund den einbrecher "beissen" darf oder nicht...

    wie so oft im deutschen recht ist das wohl auch immer sehr von den umständen abhängig:

    ein einbrecher, der in ein abgeschlossenes haus eindringt, schon den goldenen weinpokal von opa und den rembrandt in der hand hat und der dann vom im haus befindlichen hund gestellt und u.a. auch gebissen wird, hat schlechtere chancen, mit einer anzeige durchzukommen. (was nicht heisst, dass es noch gar keiner geschaft hat!)

    aber es geht ja bei der TE um eine ganz andere thematik: es handelt sich nicht um einen hund, der friedlich auf der wohnzimmercouch pennt und dann von einem einbrecher, der plötzlich im wohnzimmer steht, aufgeschreckt wird.

    es handelt sich um ein sehr sehr grosses grundstück, dass von einem freilaufenden hund bewacht werden soll.

    und genau da liegt dann der hase im pfeffer: nicht jedem, der ein grundstück - auch wenn ein zaun drumrum ist und vielleicht irgendwo entsprechende hinweisschilder ("betreten verboten, privatgrund, achtung hund" ect.ect.,) hängen - kann man per se "unlautere" absicht unterstellen. das kann immer mal ein kind sein, das kann ein betrunkener sein, ein verwirrter mensch oder sonst ein harmloser mensch. (jap - menschen sind manchmal dumm).

    und genau das ist dann der supergau des wachhundehalters: dann wirds bitterböse für hund und halter wenn dann der hund zubeisst oder sonstwie schaden anrichtet.

    hier wieder das stichwort gefährdungshaftung - als halter eines hundes ist man zunächst mal immer in der haftung. man muss (!!) seinen hund so "sichern" dass eben gar nie nicht was passieren kann (auch wenn jeder weiss, dass das fast unmöglich ist).

    eine abgeschlossene wohnung in der sich ein hund befindet und die jemand unerlaubter weise mittels aufbruch von tür oder fenster betritt - erfüllt in den meisten fällen diesen sicherungsanspruch.

    ein grosses grundstück oder ein grosser garten - auch wenn ein zaun drumrum ist, den jemand überklettern oder sonstwie überwinden kann - in dem ein hund sich ohne aufsicht befindet, erfüllt diesen sicherungsanspruch in DE nicht.

    ein verletztes kind braucht da nichtmal einen grund gehabt haben, warum es über/druch den zaun aufs grundstück ist...........und ein erwachsener kann sich jeden grund der welt ausdenken....

    das nur mal so, zum drüber nachdenken.

    anka unsere "famlienhündin" (mittelgrosser mix) wurde 14 jahre alt - und wurde eingeschäfter als die schmerzen einer HD immer schlimmer wurden (war in den 70gern - damals gabs ja noch nicht viele möglichkeiten)

    charlie 1-5, die schäfis meines onkels wurden im schnitt auch so 12,13, jahre alt - und gingen meist wegen diverser krankheiten über die brücke.

    die familienpudels wurden alle über 15 jahre alt - bis auf eine gingen sie wegen herzerkrankungen über die brücke.

    meines mannes letzter hund - gizzy (mix) - musste mit 11 jahren eingeschläftert werden - nach einer op hat der tierarzt eine infektion erst nicht erkannt und anschliessend falsch behandelt...

    meine maja (altdeutscher hütimix) wurde leider nur 12 jahre alt. bis sie 11 war war sie pumperlgesund - innerhalb eines jahres gings rapide bergab - multiple sklerose. wir liessen sie hier zuhause einschlafen, als sie uns sagte, dass sie gehen will...

    ich werd wohl bei den herdis und den hütis bleiben...

    ein gos vom züchter - das wär ganz oben auf der "wunschliste". oder - so fürs "älter werden" ein sheltie...

    aber auch einen pyrenäe, einen maremmano, einen kaukasen, südrussen oder einen kangal - gern auch ausm tierschutz könnt ich mir gut vorstellen.

    sollte mir ein briard übern weg laufen - sofort!

    :smile:

    wobei - da ja auch joey schon ein züchter-gos werden sollte.....bin ich da recht offen...

    es gibt, wie ich schon mehrmals schrieb, nur 2 möglichkeiten:

    behalten oder abgeben.

    ob du nun 20 jahre hunde im haushalt hast (und ja das hast du so geschrieben - wobei aus deinen postings in der vergangenheit hervorgeht, dass du deine hündin vor ca 4 jahren bekommen hast und da lief nicht alles reibungslos und du hast damals hier im forum viele fragen stellen müssen, die nicht drauf schliessen lassen, dass du 16 jahre lang hunde im haushalt hattest - und nein, das ist nicht beleidigend gemeint (um deiner standartantwort zuvor zu kommen) sondern eine reine tatsachenfeststellung, die jeder hier machen kann) oder 30 oder erst 4 jahre:

    eine garantie dass es nicht mehr zu verletzungen kommt gibt es nicht.

    oft geht es sehr gut, wenn man welpen mit althunden kombiniert (so wie hier bei mir) aber ab und an eben nicht.

    was man alles beachten sollte - hast du ja nach eigener aussage beachtet. da ist nichts zu raten oder vorzuschlagen.

    d.h. es ist also passiert, obwohl du umsichtig und hundeerfahren gehandelt hast. es war also nur ein fehler, wie er eben passieren kann, ein unfall - warum auch immer es passiert ist. du hast einen hundepsychologen hinzugezogen, hast menschen um dich rum die jahrzehnte lange erfahrung haben, hast selber 20 jahre lang hunde im haushalt, weisst, dass deine hündin sauber kommuniziert und gut mit welpen und anderen hunden draussen und im haushalt kann, du und deine familie hat alles soweit im griff.

    und trotzdem bleibt die tatsache, dass es einen lädierten welpen gab. nicht unerheblich verletzt. und es bleibt die tatsache, dass keiner weiss warum es passiert ist.

    ein "normales" maßregeln war es nicht - das wäre anders ausgegangen, ein absichtliches "böswilliges" verletzen auch nicht, denn dann hätte man wohl im vorfeld schon gemerkt, dass die hündin einfach mit dem welpen nicht wirklich kann - also bleibt ja nur noch die unfalltheorie.

    an die ich persönlich nicht so recht glauben kann - denn die unabsichtlichen verletzungen, die ich bisher bei hunden sah, waren wesentlich leichter - mal ein kratzer, mal ein riss, mal ein getackertes ohr ect.ect.

    so richtig schwere verletzungen sah ich immer nur bei hunden, die tatsächlich aneinander gerieten - meist bei hündinnen untereinander.

    wie auch immer, warum auch immer: es ist defnitiv deine entscheidung: behalten oder abgeben. und deine verantwortung.

    du allein weisst, ob du genug erfahrung hast, ob du deine hündin gut genug "lesen" kannst, ob du die zeit und die organisation aufbringen kannst, du allein kennst die reizschwelle, den charakter und die kommunikation deiner althündin.

    viele hier haben sehr gute beiträge geschrieben - aus der eigenen erfahrung raus - ob und was du mitnimmst, bleibt dir allein überlassen.

    garantien werden hier nicht gegeben.

    fanta,

    jap. man stelle sich das vor: ein verleser. gut dass du das gesehen hast. das negiert natürlich völlig die rumschreierei, die - ich formuliere es mal vorsichtig - netten worte zu den doofen tanten und all die anderne kleineren nicklichkeiten, die da so im laufe dieses und anderer freds vom TE kamen.

    dann haben wir ja nun alle probleme aus dem weg geräumt - wobei da natürlich auch gar keine waren...bis auf einen lädierten welpen und einen hundehalter ohne 30jährige erfahrung...wunderbar.

    dann sinds halt nur 4 jahre hundeerfahrung. reicht ja auch völlig.

    jap, tolle leistung. hut ab.

    Zitat

    SCHLUSS AUS VORBEI::::WIE ANSTRENGEND EINIGE MENSCHEN SIND:::OOOOOH::ARME MÄNNERWELT:::ICH BIN RAUS AUS DIESEM FORUM:::WAT´N TANTENKRIEG HIER::ALLES WIRD IM MUND UMGEDREHT::BEKOMMT IHR ZUHAUSE ZU WENIG....????

    wie bitte?

    1. warum brüllst du?

    2. ist deine letzte frage ein umkehrschluss und findest du das in irgendeiner weise noch "normal" oder sachlich, was du da so schreibst? oder war das ganze hier von deiner seite aus nur als frustabbau gedacht?

    3. nur zur info: hier schrieben auch "onkels" mit...

    zum thema:

    ob der welpe nun was mitnimmt aus der situation oder nicht, wird sich zeigen. für den hund hoff ich, dass er das ganze taff wegsteckt.

    ganz so einfach isses nicht - denn das ganze war ja eben keine "etwas heftige aber einfache zurechtweisung" sondern hatte als resultat einen welpen beim tierarzt mit einer erheblichen verletzung - wenn man sich den eingangspost des TE durchliest. sowas steckt auch so manch erwachsener hund nicht einfach so weg. wolln wirs hoffen, dass es dieser welpe schafft.

    wie auch immer: 2 möglichkeiten hat der TE: den welpen behalten oder abgeben. mit jahrelanger hundeerfahrung wird er sicherlich das richtige tun - egal was die "tanten" hier raten oder versuchen zu erklären.

    fanpost hat er auch - also: alles wird gut.