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Bevor jemand Unfug mit meinen Pferden treibt wie im Eingangsposting erwähnt würde ich das Risiko von rechtlichen Konsequenzen auf mich nehmen, wenn mein Hund einem Einbrecher die Leviten liest. Bei einem gewaltfrei aufgezogenem Hund gehe ich außerdem nicht davon aus dass er einen Einbrecher direkt zerfleischt, also was solls.
Davon abgesehen glaub ich das Mär vom Einbrecher der Schadensersatz/Schmerzensgeld/was auch immer zugesprochen bekommt weil der Hund ihn beißt sowieso nicht. Wenn ich als Frau mit zwei kleinen Kindern nachts selig im Bett ruhe und ein Einbrecher mit düsteren bis dunklen Gedanken einsteigt kriegt mein Hund ein vergoldetes Körbchen plus Knochenflatrate wenn er den ausschaltet. Unabhängig von rechtlichen Konsequenzen, die ich in so einem Fall als nebensächlich einstufen würde. In erster Linie zählt dass mir nichts passiert. Davon abgesehen sind wohl die wenigsten Einbrecher so dämlich in ein Grundstück einzubrechen auf dem ein Hund Radau schlägt.
auch du hast glaub ich nicht ganz verstanden, was gefährdungshaftung heisst.
ein EINBRUCH ist dann ein einbruch wenn jemand sich gewaltsam und/oder widerrechtlich in einen abgeschlossenen raum begibt = abgeschlossene wohnung/sehr gut gesichertes gelände/abgeschlossene firmenräume - oder auch das abgesperrte auto ect.
befindet sich der hund dort - erwischt den einbrecher und tackert ihn - dann wird bei eindeutiger sachlage wohl kaum ein richter in DE dem einbrecher bevorteilen. (diesem einbrecher darfst auch getrost die bratpfanne aufn kopf donnern - demjenigen, der "nur" mal eben über dein grundstück "schlendert" den darfst zwar auffordern, da gefälligst zu verschwinden, aber die bratpfanne darfst ihm nicht einfach aufn schädel knallen...logisch).
der hund war dann "gut und ausreichend gesichert" und du hast die notwendige sorgfalt walten lassen.
bei der TE reden wir aber nicht davon, dass der hund das schlafgemach bewachen soll des nächtens, mitsamt mutter und kind - sondern alleine auf einem (vermutlich) nicht wirklich gesichertem grundstück. (gesichert = entsprechender zaun, der nicht einfach überklettert werden kann ect usw).
und dann, genau dann kommen wir da hin:
§ 833 Satz 1 BGB "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
eingeschränkt wird er nur durch:
Satz 2 des § 833 BGB dieser modifiziert diesen Grundsatz für die Haftung wie folgt:
"Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Berufe, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalte des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderlichen Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."
dieses ammenmärchen, das keines ist, steht so für jeden nachlesbar nunmal im BGB.
und erklärt in einem satz ist es auch bei wiki nachzulesen:
Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, welche sich aus einer erlaubten Gefahr (z. B. Betrieb einer gefährlichen Einrichtung, Halten eines Haustieres) ergeben. Im Unterschied zur Haftpflicht wegen unerlaubter Handlung kommt es bei einer Gefährdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers nicht an.
auch meinen hunden würde ich einen orden verleihen, wenn sie einen bösen buben stellen oder meinetwegen auch beissen. aber dennoch verhindere ich mit allen mittlen, dass sie mal versehentlich einen "nicht bösen buben" sprich einen harmlosen doofi (oder einen, der sagt, dass er einer ist) verletzen.
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von whippiyala » 09.06.2011 18:57
Hmmm neulich hat hier jemand gefragt ob er seinen HSH-Mix im Sommer nachts mal draußen schlafen lassen soll weil es ihm drinnen zu warm ist.
Wenn ich mich richtig erinnere, gab es da eigentlich nur positive Antworten ohne Bedenken.
Das hier ist doch eigentlich nichts anderes
nun ja - ich hatte das vergnügen am wochenende ein paar sehr pflichtbewusste owtscharkas kennen zu lernen, deren job es ist, ein grundstück (vorallem nachts) zu bewachen. dieses grundstück war gut 2m hoch eingezäunt - und in ungarn. ich hab die herdis tagsüber im beisein der halter kennengelernt - nun, wie soll ich das sagen? mir persönlich hat ein blick gereicht
um zu wissen, dass ich da nachts garantiert nicht rein gehe. in ungarn ists übrigens egal, ob ein wachhund jemand frühstückt, dort reicht ein zaun und ein warnschild.
der unterschied zwischen mal den hund (herdi) draussen im kühlen auf der terrasse schlafen zu lassen - oder einen hund (womöglich auch noch herdi) auf einem grundstück tatsächlich selbständig seinen job tun zu lassen sprich: wachen zu lassen, wurde mir bei meinem besuch dort völlig klar. 
aber wie auch immer: nur die TE weiss, ob die örtlichen gegebenheiten auf dem grunstück so sind, dass sie wirklich einen wachhund dort seinen job machen lassen kann.
mehr als einen denkanstoss können wir ihr nicht geben.