jaja vor gericht und auf hoher see...
im falle der katze, die plötzlich losschiesst: hier würde der gesunde menschenverstand sagen: katze ist schuld bzw. radfahrerin - denn auch ein radfahrer hat so vorausschauend zu fahren, dass jederzeit eine bremsung möglich ist - da besteht im grunde genommen kein unterschied zum autofahrer.
da ein radfahrer allerdings im gegensatz zum autofahrer nicht schlicht die katze überfahren kann (und man glaubt es kaum, es gibt urteile, wo richter entschieden haben, dass eine katze kein ausreichender grund ist, zu bremsen!) bleibt nix anderes wie ein schlenker oder eben eine vollbremsung. solange dein hund nichts gemacht hat und an der leine war - würde ich tendenziell sagen: hund wäre nicht schuld gewesen. ob da aber nicht mal wieder irgendein findiger rechtsanwalt der gegenseite was aus der vermaledeiten gefährdungshaftung konstruiert - wissen nur die gerichtsgötter. das dürfte dann aber allenfalls eine teilschuld sein.
was die roller/hund situation betrifft: wenn der rollerfahrer auf dem fussweg fährt, hat er eher schlechte karten - als erwachsener. auch hier eher tendenziell schuld vom rollerfahrer - bzw teilschuld.
meiner unmaßgeblichen meinung nach ist diese gefährdungshaftunsregelung das dümmste, was uns hundehaltern passieren konnte - denn es stimmt schon: wenn irgendwas ist, wo nur im entferntesten ein hund verwickelt ist - muss man jedesmal beweisen, dass man bzw. "hund" nichts damit zu tun hatte bzw. dass der "geschädigte" zu 100% durch sein verhalten den unfall selber verschuldet hat - und das ist oft gar nicht so einfach. vorallem, weil das eine oder andere urteil schlicht durch die anwesenheit eines hundes schon eine gefährdung sieht, die ohne hund nicht da gewesen wäre...paradox - teilweise unverständlich - aber leider oft gängige praxis.
immerhin findet man ab und an auch urteile, die ein klein wenig hoffen lassen, dass doch noch der eine oder andere richter auch mit gesundem menschenverstand ausgerüstet ist. 