Hallo,
schön, dass es für Dich ein Happy End gibt.
Habe ich es jetzt richtig gelesen. Das Verbot kam von der Hausverwaltung. Die Wohnung gehört aber nicht der Verwaltung, sondern dem Eigentümer.
Wohnst Du in einer vermieteten Eigentumswohnung?
Dann kann die Hausverwaltung Dir 1000 mal die Hundehaltung verbieten, wenn der Eigentümer die HH erlaubt, ist die Verwaltung machtlos.
Vielleicht hat sich der Hausmeister über die Haufen beschwert, die er wegmachen muss.
Zu der Haltung von Keinhunden möchte ich noch anmerken, in meinem Bekanntenkreis gab es leider den Fall, dass sich die Tochter einer Bekannten ohne Zustimmung des Vermieters einen Kleinhund (Chiwauwau) zugelegt hat.
Der Vermieter hat es verboten, die Sache kam vor Gericht, der Hund muss weg.
Gut da gab es auch ein Happy End, der Besitzer des Wohnhauses hat gewechselt und die Hundehaltung wurde wieder erlaubt. Aber ohne den Besitzerwechsel hätte sie keinen Hund halten dürfen.