Tja - und grau ist alle Theorie, denn eigentlich gilt auf gemeinsam genutzten Rad-/Fusswegen:
"auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg haben Radfahrer und die Führer von motorisierten Zweiradfahrzeugen auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen."
Das scheint diesen Verkehrsteilnehmern jedoch meist nicht bewusst zu sein.
Ebenso doof sind die "geteilten" Rad-/Fusswege", bei denen eine Hälfte für die Radler, die andere für die Fussgänger vorgesehen ist (ohne Trennstreifen, versteht sich). Da ist die Radlerhälfte auch meistens deutlich breiter als die Fussgängerhälfte, denn Radler haben immer noch Platz genug, nebeneinander zu fahren. Aber wehe, es kommt ein Fussgänger mit Hund.....
Von seiten der Gemeinden kann ich die Mehrfachnutzung ja durchaus verstehen - oft ist auch kein Platz für einen richtigen Radweg da. Aber das Thema Rücksicht ist für viele unwichtig, nur einseitig zu betrachten, oder schlichtweg nicht vorhanden. Wer Rücksicht nimmt, stellt sich als schwach dar und es gilt das Recht des Stärkeren....
Ich glaube, da können noch viele Jahre ins Land gehen und nichts wird sich ändern.....
Gruss
Gudrun